26/08/2026
Der freiwillige Verzicht auf den bosnischen Pass bewahrt einen Terrorunterstützer nicht vor der Ausbürgerung laut Urteil F-4395/2021 vom 12.8.2026. Der vollständig begründete anonymisierte Gerichtsentscheid in französischer Sprache kann via https://lnkd.in/euzVatfv downgeloadet bzw. gelesen werden.
https://www.srf.ch/news/schweiz/wegen-anschlagsplaenen-gericht-billigt-ausbuergerung-trotz-drohender-staatenlosigkeit
Der freiwillige Verzicht auf den bosnischen Pass bewahrt einen Terrorunterstützer nicht vor der Ausbürgerung.