19/07/2026
Ab dem 30.07.2026 gilt im ganzen Kanton Zürich ein GENERELLES FEUERVERBOT (Stufe 5/5)!
Wichtig: Die Gemeinden können zusätzliche Einschränkungen anordnen. Daher gelten in Wiesendangen weiterhin die per 20.07.2026 / 12:00 in Kraft getretenen Einschränkungen:
Das allgemeine Feuerverbot umfasst insbesondere folgende Verbote:
- Das Entfachen von offenem Feuer im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills, einschliesslich solcher in Gärten sowie auf Balkonen, Terrassen und Grillplätzen.
- Das Grillieren mit holz- oder kohlebefeuerten Grillgeräten auf öffentlichem und privatem Grund. Das Grillieren mit Elektro- oder Gasgrillgeräten bleibt erlaubt; dabei ist jedoch grösste Vorsicht geboten.
- Die Unkrautbekämpfung mittels Abflammgeräten jeglicher Art.
- Das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Zi******en, anderen Raucherwaren sowie Streichhölzern.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen sowie Glücks-, Wunsch- oder ähnlichen Laternen.
- Das Abbrennen von Feuerwerk.
- Das Entfachen von Höhenfeuern.
- Das Anzünden von Fackeln.
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf
Link zur ausführlichen Information der Gemeinde Wiesendangen:
https://www.wiesendangen.ch/aktuellesinformationen/2936293