16/08/2026
Haben Sie Ihre Bestätigung Bauvollendung bereits eingereicht?
Wir möchten alle Bauherrinnen und Bauherren darauf hinweisen, dass nach Abschluss der Bauarbeiten das Formular «Bestätigung Bauvollendung» beim Bauamt Thal einzureichen ist.
Diese Meldung dient der ordnungsgemässen Dokumentation Ihres Bauvorhabens. Sie stellt sicher, dass das Bauprojekt den genehmigten Plänen entspricht und vollständig abgeschlossen ist. Das Formular wurde mit der Baubewilligung gemeinsam versandt oder kann auf Anfrage erneut zugestellt werden.
Wir bitten daher alle Bauherrinnen und Bauherren, die in den vergangenen Jahren ein Bauvorhaben ausgeführt haben, zu überprüfen, ob das Formular eingereicht wurde. Sollte das nicht der Fall sein, bitten wir die Betroffenen dies zeitnah zu veranlassen. Bei Unsicherheiten oder dem Bedarf eines solchen Formulars können Sie sich jederzeit beim Bauamt Thal ([email protected]) melden.
Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Wege zurück-schneiden
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Strassen, Trottoirs, Wege oder Plätze angrenzen, werden gebeten, Bäume, Sträucher und Lebhäge regelmässig zurückzuschneiden.
Die Pflanzen sind so zu unterhalten, dass der Fussgänger- und Strassenverkehr, die Sichtverhältnisse, die Strassenbeleuchtung sowie Strassentafeln und Verkehrssignale nicht beeinträchtigt werden.
• Über Verkehrsflächen mit Fahrverkehr ist eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m freizuhalten. Über Trottoirs sowie Rad- und Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2,50 m betragen.
• Lebhäge und kleinere Sträucher dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten und müssen gegenüber der Strassen- oder Trottoirgrenze einen Abstand von mindestens 0,60 m einhalten.
• Unabhängig von den gesetzlichen Grenzabständen sind sichtbehindernde
Anpflanzungen bei Strassenkreuzungen, Einmündungen, Ausfahrten sowie auf der Innenseite von Kurven nicht zulässig.
Mit dem regelmässigen Rückschnitt leisten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Wir danken für die Beachtung der Vorschriften gemäss Art. 104 des Strassengesetzes und Art. 28 des Baureglements.