22/12/2022
GERECHTIGKEIT IST NICHT EXTREMISTISCH!
Am Dienstag hat der Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) der zweite sogenannte «Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus» veröffentlicht. Dieser Plan wird 2023 in Kraft treten und bis und mit 2027 gelten. Zu den verschiedenen Formen des Extremismus, die mithilfe dieses Plans bekämpft werden sollen, wird auch "Linksextremismus" genannt. Der Aktionsplan definiert "Linksextremismus" als "Kritik an der kapitalistischen Gesellschaft und den entsprechenden Machtverhältnissen" und nennt als Hauptfelder Antikapitalismus, Egalitarismus, Antifaschismus und Internationalismus. In den Augen des SVS scheint der globale Kampf für eine gerechte Gesellschaft und gegen Faschismus als zutiefst menschenfeindliche Ideologie also extrem und gefährlich zu sein!
Die Linksextremismus-Definition des SVS trifft auf die JUSO und auf andere linke Parteien, Kollektive und soziale Bewegungen zu. Sind wir jetzt alle gefährliche Extremist*innen?!
Die Massnahmen des Aktionsplans scheinen auf den ersten Blick relativ harmlos. Genannt werden Förderung des kritischen Denkens im schulischen und ausserschulischen Bereich, Forschung zu gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung, Weiterbildungen für Zielgruppen wie Psychiater*innen oder Sozialarbeiter*innen und die Finanzierung von Fach- und Anlaufstellen.
Wenn man aber den ersten Aktionsplan (2017-2022) anschaut wird schnell klar, was mithilfe solcher Pläne passieren kann. Auf der Grundlage es ersten Plans wurde nämlich das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) ausgearbeitet. Darin wurde Terrorismus so vage definiert, dass nun friedliche politische Aktivist*innen unter diese Definition fallen. Aus diesem Grund haben wir das Gesetz mit einem Referendum bekämpft. Während der Kampagne versicherte Bundesrätin Karin Keller-Suter, dass das Gesetz nicht auf friedliche Aktivist*innen angewendet werden würde. Doch einige Monate später lehnte der Nationalrat eine genauere Definition des Begriffs "Terrorist*in" ab, unter anderem mit dem Argument, dass dies "die Verfolgung terroristischer Aktivitäten, die keine Gewaltanwendung beinhalten", verhindern würde. Dies führte dementsprechend unter anderem zur Durchsuchung bei Klimaaktivist*innen im Fall des Militärstreiks.
Solche vagen Definitionen von Extremismus sind verheerend und bilden Grundlagen für noch stärkere Repressionen gegen soziale Bewegungen und linken Aktivismus. Kämpfen wir gemeinsam gegen diesen repressiven Polizeistaat und für eine gerechte Gesellschaft. Dafür lassen wir uns nicht kriminalisieren!