15/08/2026
👵👴 Flexible Altersrente: früher, später oder nur teilweise?
Die Altersrente kann heute flexibler bezogen werden. Frauen und Männer können ihre AHV-Altersrente grundsätzlich zwischen 63 und 70 Jahren gestalten – mit Vorbezug, Aufschub oder einer Kombination davon.
Neu ist auch ein Teilbezug möglich: Es kann nur ein Anteil der Rente vorbezogen oder aufgeschoben werden. Dieser Anteil muss zwischen 20 und 80 Prozent liegen und kann in Franken oder ganzen Prozenten angegeben werden.
Wichtig zu wissen:
✅ Der Rentenvorbezug muss im Voraus beantragt werden.
❌ Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich.
✅ Frauen der Übergangsgeneration, Jahrgänge 1961 bis 1969, können die Altersrente frühestens ab 62 Jahren vorbeziehen. Für sie gelten seit Januar 2025 vorteilhaftere Kürzungssätze.
Die SVA empfiehlt, Anträge elektronisch auszufüllen und einzureichen. So werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt und müssen nur die Angaben machen, die wirklich nötig sind. 💻
Weitere Informationen finden Sie bei der SVA St.Gallen unter dem Thema Altersrente.
Frauen und Männer können die Altersrente flexibel zwischen 63 und 70 Jahren beziehen.