15/07/2026
Zutrittsverbot am Gstaldenbach und Freibach
Wegen der niedrigen Pegelstände und der hohen Wassertemperaturen leiden Fische und andere Wasserlebewesen derzeit stark. Die wenigen verbliebenen kühlen und tiefen Bereiche bieten ihnen einen wichtigen Rückzugsraum – zusätzliche Störungen können sie sich daher nicht leisten.
Der Kanton St. Gallen hat aus diesem Grund für die entsprechend markierten Abschnitte am Gstaldenbach und am Freibach zwischen Thal und Rheineck ein Zutrittsverbot erlassen.
Verboten sind:
- das Betreten der Gewässer durch Personen
- das Fischen
- das Mitführen/Baden von Tieren, etwa Hunden und Pferden
Die betroffenen Bereiche sind vor Ort entsprechend gekennzeichnet. Das Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei Missachtung muss mit einer Busse gerechnet werden.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Rücksicht – für den Schutz unserer Wasserlebewesen.