Komitee für die Gärtnerei zum Glück

Komitee für die Gärtnerei zum Glück Das Komitee für die Gärtnerei zum Glück setzt sich für deren Erhalt in Männedorf ein.

Breaking: Thomas Lüthi (SVP) tritt nicht mehr bei den Gemeindewahlen 2026 an. Die SVP will den Sitz mit einem neuen Kand...
17/12/2025

Breaking: Thomas Lüthi (SVP) tritt nicht mehr bei den Gemeindewahlen 2026 an. Die SVP will den Sitz mit einem neuen Kandidaten verteidigen. Die SP erhebt erstmals Anspruch auf das Amt.

Thomas Lüthi gehörte dem Gemeinderat seit 2002 in verschiedenen Positionen an und hatte ab 2016 wesentlichen Einfluss auf Entscheidungen zur Gärtnerei zum Glück, wie auf mittelwies.ch umfangreich dokumentiert.

https://goldkueste24.ch/articles/353629-linker-angriff-auf-svp-sitz

https://www.tagesanzeiger.ch/maennedorf-sp-fordert-svp-bei-gemeindewahlen-heraus-191746211094

Bei den Gemeindewahlen 2026 steht mehr auf dem Spiel als ein einfacher Rücktritt: Die SP greift den einzigen SVP-Sitz im Gemeinderat frontal an.

Wieder mal entsteht in der Gemeinde Männedorf der Eindruck, dass bei Vorgaben und Genehmigungen mit zweierlei Mass gemes...
12/10/2025

Wieder mal entsteht in der Gemeinde Männedorf der Eindruck, dass bei Vorgaben und Genehmigungen mit zweierlei Mass gemessen werden würde. Wir halten weiterhin die Erinnerung wach, wie die Gärtnerei zum Glück in Männedorf einst mit bürokratischen Hürden überzogen und zur Aufgabe gezwungen wurde. "Freunde" der Gemeinde, wie die Regiobank Männedorf haben es da offensichtlich leichter. Schön, dass Nau.ch berichten, während die Zürichsee-Zeitung der Gemeinde lieber nicht genauer auf die Finger schaut.

Zwei Wochen nach der Eröffnung der Regiobank Männedorf wird klar: Für die Bühne fehlte die Bewilligung – und die Gemeinde drückte beide Augen zu.

31/10/2024

Happy Halloween* 🎃👻

*unbedingt Ruhezeiten und Nachtruhe befolgen 🥳😇

Die Gemeinde Männedorf war seit 1990 durchgehend als Alleineigentümerin zwei grosser Gewächshäuser (Gebäude 1840) im Gru...
22/10/2024

Die Gemeinde Männedorf war seit 1990 durchgehend als Alleineigentümerin zwei grosser Gewächshäuser (Gebäude 1840) im Grundbuch eingetragen. Ebenso war die Gemeinde als Eigentümerin bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich geführt.

Auf der gestrigen Gemeindeversammlung behauptete der Gemeinderat nun, dass Gebäude 1840 im Sinne von Art. 677 ZGB als Fahrnisbaute betrachtet wurde. Daher seien die Gewächshäuser ins Eigentum der Pächter übertragen worden.

Die eingereichten Fragen zur Gemeindeversammlung bezogen sich allerdings auf die Eigentumsverhältnisse laut Grundbuch und Gebäudeversicherung. Darauf ist der Gemeinderat nicht weiter eingegangen. Fakt ist: Fahrnisbauten werden zudem laut Art. 677 ZGB nicht ins Grundbuch eingetragen. Ebensowenig werden Fahrnisbauten laut dem Gesetz zur Gebäudeversicherung in die Versicherung aufgenommen.

Als der Fragesteller in seiner Stellungnahme auf diese rechtlichen Widersprüche hinwies, sowie auf die Versicherungssumme in Höhe von CHF 380'000 und die Gebäudefläche von über 300qm, kam es zu Zwischenrufen durch Stimmbürger. Der Gemeindepräsidenten tolerierte dies. Als der Fragesteller zu seinem Platz zurückkehrte wurde er zudem ausländerfeindlich von einem anderen Stimmbürger beleidigt.

Sollte eine Gemeindeversammlung dieses Niveau haben?

Chronik
https://www.mittelwies.ch

Art. 677 ZGB: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de /part_1/tit_19/chap_2/lvl_A/lvl_III/lvl_5

Gebäudeversicherung:
https://www.gvz.ch/_file/2033/gvz-broschure-abgrenzungsrichtlinie-web1.pdf
https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-862_1-1975_03_02-1976_01_01-108.html
https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-862_11-1999_10_01-2000_01_01-099.html

10/10/2024

Uerikon darf sich über ein neues gastronomisches Erlebnis freuen, nachdem der Pächter der Gärtnerei zum Glück von der Gemeinde Männedorf vertrieben wurde. Unterdessen verödet Männedorf weiter. Das in Männedorf unterdrückte Potential entfaltet sich nun am Bahnhof Uerikon weiter. So funktioniert Unternehmertum. Glückwunsch zur Neueröffnung von «Blumen zum Glück» 🌺🍀☕🥂

Gute gemacht Erich Meier 🤯

Die Gärtnerei im Laufe der Jahrzehnte: 1919, 1931, 1953, 1968, 1978, 1986, 1991 (nach dem Orkan «Vivian»), 2000, 2010.
18/07/2024

Die Gärtnerei im Laufe der Jahrzehnte: 1919, 1931, 1953, 1968, 1978, 1986, 1991 (nach dem Orkan «Vivian»), 2000, 2010.

Juristisch sind die ersten Runden an die Gemeinde gegangen liebe Zürichsee-Zeitung. Wie kommt Eure Redaktion darauf, das...
26/06/2024

Juristisch sind die ersten Runden an die Gemeinde gegangen liebe Zürichsee-Zeitung. Wie kommt Eure Redaktion darauf, dass es juristisch nicht weitergehen würde?

Richtig ist, dass der Bezirksrat Meilen alle Beschwerden zurückgewiesen hatte. Die Begründungen sind teilweise nicht nachvollziehbar. Auf viele Vorwürfe wurde nicht eingegangen. Wir sehen es als Abwimmeln an, denn die politische Dimension ist mittlerweile zu unangenehm und würde schweizweit hochkochen, vielleicht sogar im Ausland. Das darf natürlich nicht sein, dass eine Gemeindevertretung in solch einem Licht erscheint.

Wir sind motiviert weiter zu machen und den juristischen Weg weiter zu bestreiten. Es wurden in der Zwischenzeit viele neue Nachweise und Beweise zusammengetragen, die in den nächsten Instanzen vorgelegt werden.

Zu glauben, die Sache sei erledigt, ist Wunschdenken der Verantwortlichen.

Das Ende des Männedörfler Betriebs mit Café und Eventlokal bringt seine Unterstützer auch noch ein Jahr danach in Rage. Juristisch sind die Streitigkeiten aber vorbei.

Die Gemeinde hat sich zu den Kosten geäussert, die insgesamt für die Umgestaltung des Areals Mittelwies bzw. der ehemali...
21/06/2024

Die Gemeinde hat sich zu den Kosten geäussert, die insgesamt für die Umgestaltung des Areals Mittelwies bzw. der ehemaligen Gärtnerei zum Glück angefallen sind (inklusive der Kosten des Abrisses der Gärtnerei samt Asbestentsorgung usw.).

Die Kosten der Umgestaltung der Brache werden mit CHF 19'680 beziffert. Die Aufstellung weicht von der Kostenaufstellung des Protokollauszugs vom 6. März deutlich ab.

https://www.maennedorf.ch/_docn/5021200/GRB_20240306_-_039_Zwischennutzung_Brache_Mittelwies.pdf

Die Modellierung / Ansat war mit CHF 12'000 angegeben. Neu betrugen die Kosten nur noch CHF 8'814. Neu ist eine Baugenehmigung hinzugekommen, die in der Kostenaufstellung des Protokollauszugs nicht erwähnt wurde. Würde die Baugenehmigung i.H.v. CHF 1'182 als Kostenanteil der Modellierung angesehen werden, dann wären es CHF 9'996 statt CHF 12'000.

Topfbäume hätten CHF 10'000 kosten sollen. Dieser Betrag ist auf CHF 6'625 geschrumpft.

Die Kosten für drei Holzliegen ist mit rund CHF 3'000 ungefähr gleich geblieben.

Im Protokollauszug heisst es, dass «ein Tisch mit Bänken und Holzhockern» bereits 2023 angeschafft wurde. In der Antwort der Anfrage heisst es «Tische und Bänke». Fotos der Brache zeigen einen Tisch. Mindestens ein Holzhocker ist ebenfalls zu sehen. Ob 2023 angeschafft oder nicht, diese Kosten sollten ebenfalls beziffert werden.

Die Kosten für den Rückbau inklusive Asbestentsorgung sind mit CHF 40'174 angegeben. Von diesem Betrag wurde eine Zahlung des Vorpächters abzogen, die im Dezember 2020 getätigt wurde. Es stellt sich die Frage wieso der Vorpächter den Rückbau zwischenfinanziert hat. Wieso hat die Gemeinde dies nicht mit dem neuen Pächter direkt vereinbart?

Die Kosten für den Rückbau werden also mit CHF 10'174 angegeben. Interessant ist, dass die Gemeinde die Kosten für einen Tisch mit Bänken und Holzhockern aus dem Jahr 2023 nicht aufführt, dafür jedoch eine Vorauszahlung des Vorpächters vom Dezember 2020 als Einnahme gegen rechnet.

Auch nicht aufgeführt sind die CHF 9'924 vom Januar 2021 für den WC-Einbau. Es handelt sich zwar nicht um eine direkte Ausgabe des Rückbaus, doch die Gemeinde bezuschusste den Einbau eines neuen WCs mit rund CHF 10'000, welches dann nur 2.5 Jahre später durch den Rückbau für die Katz war. Besonders absurd ist jedoch die Tatsache, dass die Gemeinde das WC unter dem Glasdach genehmigte, das die gleichen Ressorts anschliessend als zu unsicher befanden.

Unbekannt bisher sind die genauen Kosten des von der Gemeinde beauftragten Gutachters, der das Glasdach inspizierte. CHF 1'500 bis 2'500 scheint realistisch.

Unbekannt waren bisher «Verluste für nicht bezahlte Rechnungen» i.H.v. CHF 9'361.85. Vielleicht handelt es sich hierbei um entgangene Pachteinnahmen für 2023 und 2024. Der Punkt wird wahrscheinlich mal wieder aus Gründen des Datenschutzes unbeantwortet bleiben. So oder so ist davon auszugehen, dass die Verluste nicht angefallen wären, wenn die Gemeinde die Gärtnerei nicht vernichtet hätte.

In der Summe kommen wir also immer noch auf rund CHF 50'000 Gesamtkosten, ohne die Ausgaben für den Tisch mit Bänken und Holzhockern. Der Punkt zur Vorkasse des Vorpächters bedarf wahrscheinlich weiterer Klärung. Ohne diese «Vorkasse» von 2020 liegen wir also bei CHF 80'000.

Die Antworten der Gemeinde werfen jedenfalls weitere Fragen auf. 🤔

06/06/2024

Wieso waren Gemeinderat und RPK der Meinung, dass eine erzwungene Auflösung des Pachtvertrages und Rückbau der beliebten Gärtnerei mit Vernichtung von bis zu 9 Arbeitsplätzen für Steuerzahler, Bürger, lokale Wirtschaft und Betroffene die bessere Lösung gewesen sein soll?

CHF 25'000 an Zuschuss für die Gestaltung des Schotterplatzes Mittelwies erscheint bereits viel. Ingesamt dürften es eher um die 80'000 an Steuergeldern gewesen sein, die in den letzten Jahren zusammen kamen. Am 24. Juni kann die Gemeindeversammlung darauf Antworten verlangen.

Dezember 2020 / Januar 2021: Die Gemeinde bezuschusste den Einbau eines neuen WCs für Gäste und Mitarbeiter mit rund CHF 9'000. Das WC wurde im Gewächshaus der Gärtnerei eingebaut, unter dem Glasdach, welches die gleichen Ressorts Hochbau und Infrastruktur unter den gleichen Ressortvorstehern absegneten, die später das Glasdach als zu unsicher befanden.

Juni 2023: Die Kosten für die Beauftragung des Glasgutachtens durch SIGAB wird wohl zwischen CHF 1'500 und 2'500 gekostet haben. Der Gutachter, der das Glasgutachten erstellte, wurde seitens der Gemeinde nicht beauftragt Lösungen für die Gewährleistung der Hagelsicherheit vorzuschlagen. In einem Telefonat erklärte der Gutachter dennoch, dass das Anbringen einer Folie eine mögliche Lösung wäre.

August 2023: Die Kosten für den Rückbau der Gärtnerei inklusive Asbestentsorgung durch Schneider Umweltservice sind nicht genau bekannt. Es dürfte die Steuerzahler um die CHF 50'000 gekostet haben.

März 2024: Die Gemeinde gewährte CHF 25'000 als Zuschuss für die so genannte Zwischennutzung des Areal Mittelwies:https://www.maennedorf.ch/_docn/5021200/GRB_20240306_-_039_Zwischennutzung_Brache_Mittelwies.pdf

Alles in allem wird es es die Steuerzahler in Männedorf wohl um die CHF 80'000 gekostet haben.

Entgangene Steuereinnahmen und Umsätze von Unternehmen in der Wertschöpfungskette sind nicht eingerechnet. Zur Wertschöpfungskette gehörten z.B. Anreise von Eventbesuchern, deren Unterbringung, Parkgebühren, Konsum in umliegenden Unternehmen, Bestellungen der Gärtnerei bei Partnern.

Eine Schutzfolie für das Glasdach wäre mit rund CHF 15'000 bis 20'000 deutlich günstiger gewesen. Aufgrund der grossen Beliebtheit der Gärtnerei wäre womöglich sogar eine Spendenfinanzierung in Frage gekommen. Dafür hätte die Gemeinde der Gärtnerei und ihren zahlreichen Unterstützern nur etwas Zeit einräumen müssen, statt mit der Holzhammermethode die unverhältnismässige Schliessung zu verfügen.

Das Komitee für die Gärtnerei zum Glück setzt sich für deren Erhalt in Männedorf ein.

Hat der Gemeindepräsident Männedorf neue berufliche Pläne?Wieso gibt es keine Offenlegung nach über 4 Monaten?Ist der Zw...
06/05/2024

Hat der Gemeindepräsident Männedorf neue berufliche Pläne?
Wieso gibt es keine Offenlegung nach über 4 Monaten?
Ist der Zweck der Firma mit den öffentlichen Ämtern vereinbar?

Der Gemeindepräsident hat im Dezember 2023 eine GmbH für «strategische und operative Beratungen, Dienstleistungen und Projektmanagement von Projekten in den Bereichen Bildung, Bauten und Finanzen sowie Gebietsplanungen» gegründet.

Die Offenlegung der Interessenbindungen auf der Webseite der Gemeinde Männedorf wurde am 22. Februar aktualisiert. Dort ist die 100%-Beteiligung des Gemeindepräsidenten an der gegründete GmbH unter «wesentliche Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts» nicht erwähnt. Laut Gemeindegesetz des Kantons Zürich müssen die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen. Mittlerweile sind über 4 Monate seit der Firmengründung vergangen. Mangelnde Transparenz scheint in Männedorf nicht die Ausnahme, sondern die Regel zu sein.

Es stellt sich zudem die Frage, wie der Zweck der Firma mit den öffentlichen Ämtern so in Einklang gebracht werden kann, dass keine Interessenkonflikte entstehen. Sind oder waren sogar Beratungsleistungen denkbar, die im Zusammenhang mit dem Areal Mittelwies stehen?

Die nächste Gemeindeversammlung am 24. Juni verspricht wieder spannend zu werden.

Areal Mittelwies 1981, 1985, 1991, 1996.
27/03/2024

Areal Mittelwies 1981, 1985, 1991, 1996.

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