13/05/2022
Zur Info:
Wir haben es geschafft! Unter anderem dank deiner Hilfe haben wir über 10'000 Unterschriften für ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum von Schweizer Städten gesammelt. Das ist ein starkes Zeichen an die politischen Entscheidungsträger*innen und zeigt, dass der drohenden biometrischen Massenüberwachung endlich ein Riegel vorgeschoben werden muss!
Positionspapier
Verbot des Einsatzes von biometrischen Erkennungssystemen im öffentlich zugänglichen Raum
Hintergrund
Was sind biometrische Erkennungssysteme?
Biometrische Erkennungssysteme werden einerseits zur Authentifizierung von Individuen eingesetzt (one-to-one matching). Ein Beispiel dafür ist der Abgleich von biometrischen Daten, wie er bei der Grenzkontrolle am Flughafen Zürich eingesetzt wird. Hierfür wird nicht zwingend auf eine Datenbank zurückgegriffen, sondern z.B. der Pass einer Person mit ihrem Gesicht abgeglichen und verifiziert.
Andererseits kommen biometrische Erkennungssysteme auch zur Identifizierung eines Individuums aus einer Masse heraus zum Einsatz (one-to-many matching), wobei auf eine Datenbank von biometrischen Daten zurückgegriffen wird. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf diesen zweiten Anwendungsfall.
Eine immer häufiger verwendete Form biometrischer Erkennungssysteme ist die Gesichtserkennung. Es gibt jedoch auch Systeme zur Identifizierung von Personen anhand ihres Ganges, ihrer Augen, ihrer Stimme oder anderer biometrischer Daten.
Wo werden biometrische Erkennungssysteme eingesetzt?
Gesichtserkennungs- und andere biometrische Erkennungssysteme werden heute mit alarmierender Geschwindigkeit in ganz Europa getestet und eingesetzt. Sie sind in Stadien, Flughäfen, Spielcasinos und selbst in Schulen zu finden. Polizeibehörden setzen sie zur Strafverfolgung ein und in mehreren Staaten wurden die Systeme auch während der COVID-19-Pandemie zur Kontrolle von Social Distancing Massnahmen verwendet.
In der Schweiz werden Gesichtserkennungssysteme von einigen Kantonspolizeien zu Strafverfolgungszwecken eingesetzt, so etwa in den Kantonen Aargau, Neuenburg, Schaffhausen, St. Gallen und Waadt. Zudem wird die Technologie von Privaten verwendet, etwa zur Kontrolle des Covid-Zertifikates in Hotels oder als Zutrittsregelung für Mitglieder von Fitnesszentren.
Eine besondere Herausforderung liegt darin, dass grundsätzlich nur wenig Transparenz darüber besteht, wo und von wem biometrische Erkennungssysteme eingesetzt werden. Dies stellt für eine faktenbasierte öffentliche Debatte zum Thema ein gewichtiges Hindernis dar.
……….
Was tut sich anderswo?
Aufgrund der rasanten Zunahme von biometrischen Erkennungssystemen in ganz Europa ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung ohne gesetzgeberische und zivilgesellschaftliche Interventionen auch in der Schweiz fortsetzen würde.
Verschiedene Städte weltweit, darunter San Francisco, Portland OR, oder Nantes haben den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen im öffentlichen Raum verboten.
Seit Februar 2021 ruft auch eine Koalition von zivilgesellschaftlichen Organisationen unter dem Namen «Reclaim Your Face» zu einem Verbot in Europa auf. Auf EU-Ebene tut sie dies u.a. im Rahmen einer Europäischen Bürgerinitiative.
Im Juni 2021 hat sich eine internationale Koalition von über 200 zivilgesellschaftlichen Organisationen unter dem Namen «Ban Biometric Surveillance» in einem offenen Brief für ein entsprechendes Verbot ausgesprochen.
Auf EU-Ebene verbietet die Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich die Verarbeitung biometrischer Daten, die eine Person eindeutig identifizieren, wobei eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen sind (Art. 9). Die Strafverfolgungsrichtlinie lässt sie unter bestimmten Bedingungen für Strafverfolgungszwecke zu (Art. 10). Im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (AI Act) vorgelegt. Sie schlägt vor, den Einsatz von biometrischen Fernerkennungssystemen in Echtzeit im öffentlichen Raum durch Strafverfolgungsbehörden zu verbieten, wobei eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen sind. Die KI-Verordnung wird derzeit im EU-Parlament und im EU-Rat verhandelt. Im Oktober 2021 hat sich das Europäische Parlament in einem nicht-bindenden Bericht für ein Verbot des Einsatzes von biometrischen Erkennungssystemen durch Strafverfolgungsbehörden im öffentlich zugänglichen Raum ausgesprochen.
Im September 2021 hat sich auch das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte in einem Bericht dafür ausgesprochen, die Verwendung von biometrischen Erkennungssystemen im öffentlich zugänglichen Raum wesentlich einzuschränken oder zu verbieten.
Im Dezember 2021 hat sich die neue Regierungskoalition in Deutschland in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, «biometrische Erkennung im öffentlichen Raum (...) europarechtlich auszuschließen».
Es ist entscheidend, dass die Leitplanken und roten Linien beim Einsatz von biometrischen Erkennungssystemen im Rahmen eines gesellschaftspolitischen Diskurses festgelegt und klare Regeln geschaffen werden, bevor diese im breiten Stil eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund haben die drei zivilgesellschaftlichen Organisationen AlgorithmWatch Schweiz, Amnesty International Schweiz und Digitale Gesellschaft Schweiz die Kampagne gesichtserkennung-stoppen.ch ins Leben gerufen. Als ersten Schritt sammeln sie in einer Online-Petition Unterschriften für ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung im öffentlich zugänglichen Raum von Schweizer Städten.
Die Kampagne wird von Personen aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft unterstützt.
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https://www.gesichtserkennung-stoppen.ch/positionspapier
PositionspapierVerbot des Einsatzes von biometrischen Erkennungssystemen im öffentlich zugänglichen Raum Als PDF lesen HintergrundWas sind biometrische Erkennungssysteme?Biometrische Erkennungssysteme werden einerseits zur Authentifizierung von Individuen eingesetzt (one-to-one matching). ...