Feuerwehr Hittnau

Feuerwehr Hittnau Wilkommen auf der offiziellen Facebookseite der Feuerwehr Hittnau.

🚒 🇨🇭 Einsatz am Nationalfeiertag 🇨🇭🚒Am Abend des Nationalfeiertags wurde die Feuerwehr Hittnau aufgrund eines Wasserrohr...
03/08/2026

🚒 🇨🇭 Einsatz am Nationalfeiertag 🇨🇭🚒

Am Abend des Nationalfeiertags wurde die Feuerwehr Hittnau aufgrund eines Wasserrohrbruchs aufgeboten.

Nach dem Eintreffen am Schadenplatz sicherten wir die Einsatzstelle ab, kontrollierten den Wasserabfluss und reinigten die verschmutzte Fahrbahn. Während der Arbeiten regelte die Feuerwehr den Verkehr, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.

Bis zum Eintreffen und der Inbetriebnahme einer Lichtsignalanlage durch das kantonale Tiefbauamt blieb die Verkehrsregelung in den Händen unserer Einsatzkräfte.

Gemäss der Wasserversorgung der Gemeinde Hittnau flossen während 20 Minute rund 9000 Liter Wasser pro Minute aus dem Leck.

Wir danken allen beteiligten Organisationen für die gute Zusammenarbeit und allen Verkehrsteilnehmenden für ihr Verständnis während des Einsatzes.

⚠️ Allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Hittnau ⚠️Ab Montag, 13. Juli 2026, 12:00 Uhr, und bis auf Widerr...
13/07/2026

⚠️ Allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Hittnau ⚠️

Ab Montag, 13. Juli 2026, 12:00 Uhr, und bis auf Widerruf gilt folgendes:

Die anhaltende Trockenheit und die Wetteraussichten deuten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Der Kanton verhängte bereits ein entsprechendes Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe.
Aufgrund der extremen Trockenheit und der Wetterprognose (es werden keine ausgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwartet) drängt es sich auf, ergänzend zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldnähe das gesamte Gebiet der Gemeinde Hittnau vor Bränden zu schützen.

Gestützt auf § 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB; LS 861.12) sieht sich der Gemeinderat in der Pflicht, ein allgemeines Feuerverbot mittels Präsidialverfügung zu erlassen, umfassend das Entfachen und Betreiben von offenem Feuer im Freien und insbesondere auch das Grillieren mit Holz, Kohle, Holzkohle, dies auch an dafür eingerichteten Feuerstellen, auf Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen, das Entzünden von Feuerwerk, inkl. Kleinfeuerwerk, und von Fackeln sowie das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen.

Bis auf Weiteres erlaubt bleibt das Verwenden eines Gas- oder Elektrogrills im Freien, auf Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen, bleibt bis auf Weiteres erlaubt, dies bei Anwendung der nötigen Sorgfalt (Aufstellen des Gerätes auf kippsicherem und feuerfestem Untergrund) und vorbehältlich anderslautender Regeln der jeweiligen Hausverwaltung oder Entscheidungsträgern.

Die Missachtung des Verbots stellt einen Verstoss gegen die Strafbestimmung von § 38 in Verbindung mit § 1 und § 12 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG; LS 861.1) dar und führt zu einer Verzeigung an die sachlich zuständige Untersuchungsbehörde.

🚒 Einsatz für die Verkehrsgruppe 🚒Am Sonntagmorgen wurde die Verkehrsgruppe der Feuerwehr Hittnau zur Unterstützung nach...
01/07/2026

🚒 Einsatz für die Verkehrsgruppe 🚒

Am Sonntagmorgen wurde die Verkehrsgruppe der Feuerwehr Hittnau zur Unterstützung nach einem Verkehrsunfall alarmiert.

Am Einsatzort war es zu einer Kollision zwischen einem Personenwagen und einem Motorrad gekommen. Unsere Aufgabe bestand darin, die Unfallstelle abzusichern und den Verkehr während der Rettungs- und Unfallaufnahme zu regeln.

Der Motorradfahrer wurde durch den Rettungsdienst mit unbestimmten Verletzungen in ein Spital transportiert.

Nachdem die ihre Unfallaufnahme abgeschlossen hatte und die beteiligten Fahrzeuge durch ein Abschleppunternehmen abtransportiert worden waren, konnte die Strasse nach rund drei Stunden wieder vollständig für den Verkehr freigegeben werden.

Wir danken allen beteiligten Organisationen für die gute Zusammenarbeit und wünschen dem verletzten Motorradfahrer eine rasche und vollständige Genesung.

Feuerverbot im Wald und in WaldesnäheWegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). I...
26/06/2026

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Im Kanton Zürich gilt deshalb bis auf Weiteres ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe:

Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen und brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zi******en, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.

Für Feuerwerk und Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer) gilt ein Abstand von 200 Meter zum Waldrand.

Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z.B. auf befestigten Plätzen).

Quelle: zh.ch

Aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton ZürichIm Kanton Zürich besteht derzeit eine mässige Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 3 ...
18/06/2026

Aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich besteht derzeit eine mässige Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 3 von 5).
Die anhaltend warmen Temperaturen und zeitweise trockenen Bedingungen führen dazu, dass insbesondere trockene Waldflächen und Waldränder rasch austrocknen können. Das Risiko für die Entstehung von Waldbränden ist zwar nicht aussergewöhnlich hoch, dennoch ist beim Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe Vorsicht geboten.

11/06/2026

🚒 Zugsübung: Wassertransport über lange Distanz

An der letzten Zugsübung stand der Wassertransport im Fokus. Ziel war es, das Löschwasserbecken einer abgelegenen Liegenschaft zu füllen und dabei die Wasserversorgung über eine längere Distanz sicherzustellen.

Mit dem Schlauchausleger wurde eine rund 800 Meter lange Transportleitung verlegt. Zur Druckverstärkung kam zusätzlich eine Motorspritze zum Einsatz, damit das Wasser zuverlässig zum Ziel gefördert werden konnte.

Unterstützt wurde die Feuerwehr Hittnau dabei durch die Autodrehleiter der .pfaeffikon.

Die Übung bot eine wertvolle Gelegenheit, das Zusammenspiel der verschiedenen Mittel und Einsatzkräfte unter realistischen Bedingungen zu trainieren.

Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten für ihren Einsatz und die gute Zusammenarbeit! 🚒💦👏

Am Samstagabend wurde die Feuerwehr Hittnau zu einem Kleinbrand alarmiert. Bereits auf der Anfahrt war die Rauchentwickl...
26/05/2026

Am Samstagabend wurde die Feuerwehr Hittnau zu einem Kleinbrand alarmiert. Bereits auf der Anfahrt war die Rauchentwicklung von weitem gut sichtbar.

Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich um ein kontrolliertes Feuer eines Landwirtes handelte. Für die Feuerwehr waren keine Massnahmen erforderlich.

Der Einsatz konnte nach kurzer Kontrolle beendet werden.

🚨 Ölspur am Sonntag 🚨Am Sonntagnachmittag wurde die Feuerwehr Hittnau zu einer Ölspur auf der Dürstelenstrasse alarmiert...
05/05/2026

🚨 Ölspur am Sonntag 🚨

Am Sonntagnachmittag wurde die Feuerwehr Hittnau zu einer Ölspur auf der Dürstelenstrasse alarmiert.

Ein Motorradfahrer rutschte auf dieser aus und kam zu Fall.
Glücklicherweise blieb der Fahrer unverletzt.

Zur Sicherung der Einsatzstelle richtete die ausgerückten Kräfte einen wechselseitigen Einbahnverkehr ein. Anschliessend wurde die Ölspur mit Ölbinder abgestreut und die Fahrbahn gereinigt.

Nach rund einer Stunde konnte der Einsatz beendet und die Strasse wieder freigegeben werden.

Adresse

Jakob Stutz/Strasse 50
Hittnau
8335

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