Was fordert die Initiative «gegen überrissene Grossratslöhne»?
1. Das Volk soll mitbestimmen können
Wir sind der Meinung, dass das Volk soll zu Entschädigungen im Grossrat etwas zu sagen hat. Wie der erfolglose Versuch eines Referendums zeigt, gibt es hierfür heute keine gesetzliche Grundlage. Daher wollen wir mit unserer Initiative die Referendumsfähigkeit erwirken. Die Entschädigungen der Rats
mitglieder, Deputationen und Fraktionen sollen zukünftig dem fakultativen Referendum unterliegen. So ist gewährleistet, dass das Volk in Zukunft wieder das letzte Wort hat. Löhne werden generell von der vorgesetzten Instanz festgelegt. Es kann nicht sein, dass ein Angestellter seinen Lohn selbst bestimmt. Auch nicht bei Grossräten.
2. Keine Lohnerhöhungen bei weiteren Schulden
Weiter fordert die *jevp in ihrer Initiative, dass es keine Lohnerhöhungen nach einem Aufwandüberschuss im Geschäftsbericht geben soll. Anders gesagt: Keine Lohnerhöhungen, solange der Kanton weitere Schulden ansammelt. Ebenfalls keine Lohnerhöhungen während den vier darauffolgenden Jahren, in denen laut der Schuldenbremse die gemachten Schulden wieder abgetragen werden müssen.
3. Bereits beschlossene Erhöhungen müssen rückgängig gemacht werden
Die *jevp hat in ihrem Initiativtext festgeschrieben, dass die bereits beschlossenen Erhöhungen gemäss dem neuen Gesetz nicht rechtens wären und rückgängig gemacht werden müssten. Welches sind die Argumente für die Initiative «gegen überrissene Grossratslöhne»?
47 Prozent Lohnerhöhung - wo gibt es das schon? Wenn jemand von seinem Vorgesetzten eine Lohnerhöhung von 47 % eröffnet bekäme, würden in seinem Körper wohl ganz schön viele Glückshormone ausgeschüttet! Doch: Wo gibt es das schon? Den Pflegefachfrauen oder Polizisten wurden im letzten Jahr vom gleichen Rat eine Lohnerhöhung von 1,5 % verweigert, obwohl das Berner Kantonspersonal im Vergleich zu anderen Kantonen, aber auch im Vergleich zur Privatwirtschaft, schon heute äusserst schlecht verdient. Die Lohnsumme beim Kantonspersonal wurde schliesslich sogar um 0,7 bis 1 Prozent reduziert! Gleichzeitig gönnt sich der Grossrat selber eine Erhöhung von sage und schreibe 47 %. Alle sollen sparen, die Grossräte dagegen sollen mehr erhalten…? Es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger des Kantons Bern ein fast 500 Millionen Franken schweres Sparpaket tragen sollen und sich die bürgerliche Mehrheit der GrossrätInnen gleichzeitig ihren Lohn um 47 % erhöht! Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt für Alleinstehende (Nahrung, Kleider, Energieverbrauch, Verkehrsauslagen, Körperpflege usw.) wurde auf unter 30 Franken pro Tag gesenkt, während Grossratsmitglieder neu 24 Franken für das Mittagessen erhalten sollen. Diese Auflistung der Sparmassnahmen ist nicht komplett. Aber es kann zusammenfassend gesagt werden, dass bei Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, Sozialhilfebezügern und Schulkindern wie auch an vielen anderen Orten gespart wird - insgesamt 470 Millionen Franken notabene. Es geht hier um eines der einschneidensten Sparprogramme der jüngeren Geschichte des Kantons Bern! Wenn wir derart sparen müssen, dann alle zusammen und jeder bei sich selbst. Die Grossratslohnerhöhungen um 47 % stehen völlig quer in der Landschaft und sind inakzeptabel! Grundsätzlich wären Lohnerhöhungen nicht falsch. Aber der Zeitpunkt schon! Die *jevp ist auch der Meinung, dass die für die Mitglieder des Grossen Rates grundsätzlichen Erhöhungen der Entschädigungen vor dem Hintergrund der Arbeitsbelastung im Grunde genommen gerechtfertigt sind. Mindestens so gerechtfertigt ist die Unterstützung jener Menschen, die keine Möglichkeit haben, ihren Grundbedarf für ein würdiges Leben zu decken. Mit gutem Beispiel voran geht man in Winterthur, wo sich die Stadtregierung aufgrund allgemeiner Sparmassnahmen ihren Lohn um 10 % gekürzt hat. Michael Künzle, Stadtpräsident von Winterthur, sagt treffend: „Man kann die Finanzlage und den Lohn nicht einfach getrennt voneinander betrachten“. Ist die Kasse leer, verträgt sie keine Lohnerhöhungen, auch wenn der Grossratslohn tief ist. Die Berner Grossräte sind mit ihrem bisherigen Lohn im gesamtschweizerischen Mittelfeld. Gehen wir vom bisherigen Bruttolohn von 16`000 Franken aus für das 30 %-Pensum, entspricht dies für eine 100 %-Anstellung einem Monatslohn (brutto, nach Steuerabzug) von immerhin 4444 Franken. Im interkantonalen Vergleich wird im Kanton Bern damit die fünfthöchste Entschädigung ausgezahlt! Bezüglich der Präsenzzeit für Kommissionssitzungen und Sessionen steht der Kanton Bern ebenfalls an fünfter Stelle. Das heisst, der Zeitaufwand ist beträchtlich. Bezüglich des Verhältnisses von Einkommen und Zeitaufwand erreicht der Kanton Bern deshalb den 13. Platz von 26 Kantonen und reiht sich somit im Mittelfeld ein. Finanzsituation hat sich seit dem Grossratsentscheid kaum verbessert
Die Finanzsituation im Kanton Bern hat sich seit dem Grossratsentscheid – trotz etwas positiverer Prognosen - kaum verbessert, im Gegenteil: Durch die fehlende Gewinnausschüttung der Schweizer Nationalbank sind die Einnahmen für 2014 rund 80 Millionen Franken tiefer als budgetiert. Darum hat der Grosse Rat in diesem Jahr denn auch beschlossen, dass ihm der Bernische Regierungsrat ein zweites ASP-Sparpaket vorlegen müsse. Unser Sparvorschlag: Die Erhöhungen der Grossratslöhne sollen rückgängig gemacht werden. Grosser Frust der in der Bevölkerung
Der Frust in der Bevölkerung nach dem Grossratsentscheid über die eigene Lohnerhöhung war riesig. In Kommentaren in Onlinezeitungen oder Leserbriefen in Print-Medien war dies nicht zu übersehen. Stellvertretend ein Kommentar auf Blick.ch: „Sehr schön und genau darum ist das Ende der anonymen Stimmabgabe gold [sic!] wert! Liste dieser weintrinkenden Wasserprediger ausdrucken und bei den nächsten Wahlen entsprechend quittieren!“ Dieser Kommentar erhielt 4222 Zustimmungen, während nur 41 Personen anderer Meinung waren. Ein klares Verdikt!