Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern

Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern JA zur kantonalen Volksinitiative "Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern" (Abstimmung vom 24. November 2013).

Bislang gibt es im Kanton Bern keine klaren Mindestanforderungen zur Einbürgerung von Ausländern. Lediglich die zeitliche Dauer des Aufenthalts sowie eine nicht weiter definierte Verbundenheit mit der Schweiz sind nötig, um einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Aus diesem Grund fordert die Junge SVP Kanton Bern, die Kriterien für die Einbürgerung zu verschärfen, damit im Besonderen keine Verbr

echer und Sozialhilfeempfänger mehr den Schweizer Pass beantragen können. Weiter fordert die Junge SVP Kanton Bern, dass Einbürgerungswillige Kenntnisse einer Amtssprache und des Staatsaufbaus haben. Dies sind die Grundvoraussetzungen einer erfolgreichen Integration.

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Postfach 6803
Bern
3001

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