10/06/2026
ZWEITÜBERWEISUNG DER MOTION FRAUENHÄUSER
Der Regierungsrat beantragte in seiner Stellungnahme, dass der Grosse Rat ihm die Motion im Mai als Anzug überweist. Der Regierungsrat schrieb, dass eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von Frauenhäusern zu schaffen bereits in Arbeit sei. Die übrigen Anliegen der Motion würden nicht in die Zuständigkeit des Grossen Rates oder des Regierungsrats fallen, sondern bedürften der Mitwirkung der beiden Frauenhäuser. Deshalb könnten sie nicht Gegenstand einer Motion sein. Das konnten wir nicht nachvollziehen und wir befürchteten, dass mit der Zweitüberweisung als Anzug der Regierungsrat erst bei den nächsten Verhandlungen für die Leistungsvereinbarung ab 2029 mit den Frauenhäusern über die Finanzierung und die Erhöhung der Anzahl Schutzplätze verhandeln würde. Deshalb beantragte EVP-Grossrat Christoph Hochuli in der Juni-Grossratssession, die Zweitüberweisung als Motion. Die Ratsmehrheit sah dies auch so, es stimmten 61 für Motion, 31 für Anzug und eine Person enthielt sich der Stimme. Bei der Schlussabstimmung stimmten 84 für die Zweitüberweisung als Motion, 6 dagegen und 2 enthielten sich der Stimme, was uns sehr freut. Der Regierungsrat muss somit die Anzahl Schutzplätze und die Finanzierung der Frauenhäuser innert zwei Jahren erhöhen. EVP-Landrätin Regula Streun reichte im April im Kanton Basel-Landschaft eine ähnlich lautende Motion ein.
Vorstoss + Regierungsantwort:https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100412/000000412313.pdf