06/12/2024
+++ 𝙀𝙣𝙙𝙜ü𝙡𝙩𝙞𝙜 𝙗𝙚𝙨𝙘𝙝𝙡𝙤𝙨𝙨𝙚𝙣: 𝙍𝙚𝙙𝙪𝙯𝙞𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜 𝙫𝙤𝙣 12,5% 𝙖𝙪𝙛 3% 𝙙𝙚𝙧 𝙂𝙧𝙪𝙣𝙙𝙚𝙧𝙬𝙚𝙧𝙗𝙨𝙨𝙩𝙚𝙪𝙚𝙧 ("𝙍𝙚𝙜𝙞𝙨𝙩𝙧𝙞𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜𝙨𝙜𝙚𝙗ü𝙝𝙧") 𝙛ü𝙧 𝙀𝙧𝙨𝙩𝙠ä𝙪𝙛𝙚𝙧 𝙖𝙗 01.01.25+++
📣 Das wallonische Parlament hat die Reduzierung der Grunderwerbssteuer ("Registrierungsgebühr") von 12,5% auf 3% beim Kauf der ersten und einzigen Wohnung offiziell abgesegnet. ⚖️ Die 3% gelten für notarielle Beurkunden ab 01.01.25, unter der Voraussetzung, dass der Gesetzestext bis dahin auch im Staatsblatt veröffentlich wurde.☝️⏰📆
Die Bedingungen, um in den Genuss der Reduzierung zu kommen, sind u.a. nicht Volleigentümer einer anderen Wohneinheit zu sein, den Hauptwohnsitz in der neuen Immobilie innerhalb von drei Jahren nach Kauf zu festigen, und diesen während mindestens drei Jahren ab dann aufrecht zu erhalten.
Ist man bereits Volleigentümer einer anderen Immobilie, kommt man trotzdem in Genuss der reduzierten Steuer von 3%, wenn man sich verpflichtet, diese andere Immobilie innerhalb von 3 Jahren nach dem 3%-Kauf gänzlich zu veräussern.
Im Gegenzug wurden folgende Steuervorteile ab 01.01.25 gestrichen: Freibetrag, Wohnungsschecks und ermäßigte Steuersatz für bescheidene Wohnimmobilien.
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Le projet wallon de réduire les droits d'enregistrement en Wallonie à 3% a été approuvé au Parlement ! Voici un aperçu des conditions pour bénéficier de ce nouveau taux réduit à partir du 1er janvier 2025.