12/12/2025
Information
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Günstiger-Strom-Gesetz: Haushalte
und Betriebe werden entlastet
▶ Das neue „Günstiger-Strom-Gesetz“ (Elektrizitätswirtschaftsgesetz) ist ein Game-Changer für den
heimischen Strommarkt: Wir stellen die Leistbarkeit von Strom in den Mittelpunkt und nehmen dafür
auch die Energieunternehmen in die Verantwortung.
▶ Energiepreis-Explosionen sollen damit endgültig der Vergangenheit angehören.
▶ Damit bekommt Österreich ein neues, modernes Stromgesetz, das Haushalte und Betriebe entlastet:
● Ein Sozialtarif für 290.000 Haushalte – das sind 600.000 Menschen
● Keine Einspeisegebühren für Häuslbauer: Besitzer von PV-Anlagen bis 20 kW zahlen keine
Gebühren fürs Einspeisen, dafür tragen Kraftwerke mehr zum Netzausbau bei.
● Wenn die Strompreise im Großhandel sinken, müssen auch die Energieversorger nachziehen.
● Transparente Stromrechnung – vergleichen und umsteigen wird leichter.
▶ Da das Gesetz eine Zweidrittel-Mehrheit braucht, hat man nach intensiven Verhandlungen eine
Einigung mit den Grünen erreicht. In der FPÖ hat sich wieder einmal die „Ich bin gegen alles“-
Extremopposition von Kickl durchgesetzt. Sie stimmten im Nationalrat gegen das Gesetz für
günstigeren Strom.
So sorgen wir für leistbaren Strom
▶ Sozialtarif: Für rund 600.000 Menschen wird der Netto-Strompreis auf 6 Cent gedeckelt (aktuell liegt
er vielerorts bei 15 Cent). Das entlastet Haushalte mit wenig Geld, zB Mindestpensionist:innen, die
eine Ausgleichszulage beziehen. Sie sparen sich so rund 300 Euro pro Jahr. Wichtig: Das Geld dafür
kommt nicht von den Steuerzahler:innen, sondern von den Energieunternehmen selbst.
▶ Energieversorger in der Pflicht: Öffentliche Energieversorger müssen dem Gemeinwohl dienen. Sie
müssen künftig die Leistbarkeit als zentrales Prinzip festschreiben. Gewinne sind künftig nur erlaubt,
wenn die Preise leistbar sind.
▶ Strompreis-Runter-Pflicht: Sinken die Strompreise im Großhandel, müssen die Energieversorger auch
die Preise für die Kund:innen binnen 6 Monaten senken.
▶ Echte Preiseingriffe im Krisenfall werden möglich, da wir Strom & Gas wieder ins Preisgesetz
überführen. Bei Energiepreis-Explosionen wie in den vergangenen Jahren kann der Staat Preise
festlegen.
▶ Faire Netzkosten: Aktuell zahlen fast ausschließlich Kunden die Kosten für das Netz. Wir beteiligen
die Kraftwerke stärker an den Kosten. Denn jeden Euro, den die Kraftwerke mehr zahlen, zahlen die
Haushalte und Unternehmen weniger.
▶ Kleine, private PV-Anlagen-Besitzer sind hingegen von den Gebühren für die Einspeisung von Strom
ausgenommen – diese fallen erst ab 20 kW netzwirksamer Leistung an, was kleine Anlagen nicht
erreichen.
▶ Transparente Rechnungen: Die Stromrechnung wird verständlicher und genauer, damit Preise
leichter vergleichbar werden. Das erleichtert auch den Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter.
So sorgen wir für nachhaltigen und heimischen Strom
▶ Strom einfach teilen: Mit Peer-to-Peer-Vertragen ermöglichen wir das einfache Verkaufen und
Verschenken von Strom in der Umgebung – ganz ohne zwischengeschaltete Energiegemeinschaft,
einfach direkt von Person zu Person.
▶ Speicher-Turbo: Sonne und Wind gibt es nicht immer, daher werden Speicher immer wichtiger.
Systemdienliche Speicher nehmen wir von den Netzkosten aus – das schafft Investitionsanreize in
Speicher und Erneuerbare.
▶ Unbürokratische Energiegemeinschaften: Künftig können Energiegemeinschaften ohne Rechtsform
gegründet werden. Das senkt den Verwaltungsaufwand (Sitzungen, Statuten etc.) erheblich.
▶ Intelligente Netzpläne schaffen Sicherheit, wo welche Kraftwerke zu welcher Zeit gut und günstig ans
Netz angeschlossen werden können. Das optimiert den Ausbau, senkt Kosten und schafft Sicherheit
für erneuerbare Kraftwerksprojekte.
Euer Energiesprecher,
NAbg. Alois Schroll