10/09/2026
„Umweltfreundlich“? Ab 27. September reicht das nicht mehr.
Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“ oder „klimafreundlich“ finden sich auf Verpackungen, Produktseiten und in der Werbung. Doch was genau bedeuten sie? Für Kundinnen und Kunden ist das oft nicht nachvollziehbar.
Ab 27. September 2026 gelten deshalb strengere Regeln für Umweltwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Allgemeine Umweltaussagen dürfen nicht mehr ohne Weiteres verwendet werden. Wer damit wirbt, braucht dafür eine anerkannte hervorragende Umweltleistung, die auch tatsächlich zur jeweiligen Aussage passt. Ein grünes Design, ein Blatt als Symbol oder ein selbst erfundenes Gütesiegel reichen nicht als Nachweis.
Was heißt das für Händlerinnen und Händler? Prüft eure Produktbeschreibungen, Verpackungen, Website-Texte, Social-Media-Beiträge und Anzeigen. Formuliert möglichst konkret und nur das, was ihr belegen könnt. Statt pauschal „umweltfreundliche Verpackung“ zu schreiben, nennt zum Beispiel den nachweisbaren Anteil an Recyclingmaterial. Wichtig ist auch, klarzustellen, worauf sich die Aussage bezieht: auf das Produkt, die Verpackung oder einen bestimmten Herstellungsschritt.
Unser Tipp: Sucht in euren Werbetexten jetzt gezielt nach Umweltbegriffen und prüft jeden einzelnen.
Wo steht bei euch noch „nachhaltig“, ohne dass genauer erklärt wird, warum
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