Dieses Schutzgebiet umfasst seit der Gründung 1996 weitläufige Augebiete entlang der Donau von der Wiener Lobau bis zur Staatsgrenze bei Hainburg. Dieser Nationalpark erstreckt sich von der Wiener Lobau bis zur Marchmündung an der Staatsgrenze zur Slowakei. Er bewahrt auf mehr als 9.600 Hektar Fläche die letzten großen Flussauen Mitteleuropas. Bei einer Gesamtlänge des geschützten Augebiets von 38
Kilometern misst der Nationalpark an seiner breitesten Stelle kaum 4 Kilometer, denn die Auen finden sich nur unmittelbar in Flussnähe. Im Norden des Nationalparks liegt die weite Ebene des Marchfeldes. Im Süden wird die Grenze durch die Abbruchkante des Wiener Beckens gebildet. Die hier noch frei fließende Donau ist auf ca. 36 km Fließstrecke die Lebensader des Nationalparks. Ihr dynamisches Wechselspiel mit Pegelschwankungen von bis zu 7 Metern gestaltet die Landschaft laufend neu. So schafft der Donaustrom Lebensräume für eine Vielzahl an Tieren und Pflanzen. Mit der Gründung des Nationalpark Donau-Auen in im Jahr 1996 wurde dieses Juwel nachhaltig unter internationalen Schutz gestellt. Hier kann sich die Natur seither frei von wirtschaftlichen Zwängen entfalten und von Gästen des Gebiets erlebt werden. Vor allem für die Wiener Bevölkerung ist das Gebiet der Lobau ein traditioneller Naherholungsraum. Das Schloss Orth an der Donau, Nationalparkzentrum und Museum ist als Ausflugsziel und Infostelle von 21. November täglich geöffnet, das Nationalparkhaus wien-lobAU immer von Anfang März bis Anfang November jeweils Mittwoch bis Sonntag. Ein weit gefächertes Besucherprogramm mit geführten Wanderungen, Schlauchboottouren, Veranstaltungen etc. bietet Gästen viele Möglichkeiten, den Nationalpark in Begleitung des Rangerteams gegen Kostenbeiträge zu erkunden und viel Wissenswertes zu erfahren. Der Nationalpark Donau-Auen ist weiters ganzjährig auch frei ohne Führung besuchbar. Dabei sind Verhaltensregeln, darunter das Wegegebot zu beachten: Die Wanderwege dürfen nicht verlassen werden, ferner gibt es einige zum Radfahren freigegebene Routen sowie Gewässer, die mit nicht motorisierten Booten befahren werden dürfen. Hunde sind ausnahmslos an der Leine zu führen.