11/06/2026
𝗡𝗮𝗰𝗵𝘁𝗿𝗮𝗴 𝘇𝘂𝗿 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵𝘄𝗶𝗻𝗱𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁𝘀𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝗿ä𝗻𝗸𝘂𝗻𝗴 𝗮𝘂𝗳 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝟲𝟳
Aufgrund mehrerer Rückfragen möchten wir ergänzend darauf hinweisen, dass für die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h im Ortsgebiet keine zusätzlichen 50-km/h-Verkehrszeichen erforderlich sind.
Gemäß den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen gilt innerhalb eines ordnungsgemäß kundgemachten Ortsgebietes grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Maßgeblich sind dabei die Ortstafeln am Beginn und Ende des Ortsgebietes. Zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen nur dann beschildert werden, wenn von dieser allgemeinen Regelung abgewichen wird.
Ein Beispiel dafür war die bisherige 70 km/h Regelung auf diesem Straßenabschnitt. Da diese eine Ausnahme von der im Ortsgebiet geltenden Höchstgeschwindigkeit darstellte, war eine entsprechende Beschilderung erforderlich.
Die nunmehr geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf dem betreffenden Abschnitt der B67 ergibt sich daher aus der Ortsgebietsregelung und ist entsprechend rechtsgültig kundgemacht.
Wir danken für die zahlreichen Rückmeldungen und hoffen, damit zur Klärung der offenen Fragen beigetragen zu haben. Die Gemeinde Tillmitsch ist stets bemüht, verkehrsrechtliche Maßnahmen transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren.