04/10/2025
💔 DAS ERBE DES DR. ROSCHER ALS FINANZSPRITZE – EINE GESCHICHTE, DIE NEUMARKT BEWEGEN SOLLTE
Im Dezember 2019 starb der Veterinärmediziner Dr. Roscher.
Er war ein Mensch mit großem Herz und einem klaren letzten Willen:
Er hinterließ der Gemeinde Neumarkt 3,5 Millionen Euro – TREUHÄNDERISCH, um UNSCHULDIG IN NOT GERATENEN Neumarkter Bürgerinnen und Bürgern zu helfen.
Das Testament schrieb genau vor:
➡️ Die Hilfe darf nur nach EINSTIMMIGEM BESCHLUSS des Gemeinderates und unter NOTARIELLER BEGLEITUNG vergeben werden.
Doch was ist seither geschehen?
🔹 JÄNNER 2021: Bürgermeister Maier unterzeichnet in Wien bereits die Erbannahme – rund ein Jahr nach dem Tod von Dr. Roscher.
🔹 16. DEZEMBER 2021: Erst zwei Jahre nach dem Tod wird die Verlassenschaft offiziell abgeschlossen.
🔹 In einer Gemeinderatssitzung erklärte der Bürgermeister, es sei drei Jahre lang nach gesetzlichen Erben gesucht worden – man habe aber keine gefunden.
Diese Aussage ist schwer nachvollziehbar. Eine dreijährige Suche hätte dann schon VOR dem Tod des Erblassers begonnen.
Noch dazu existieren Schriftstücke, die die Existenz gesetzlicher Erben belegen.
Dass diese dem Bürgermeister „nicht bekannt“ seien, ist kaum glaubhaft.
📄 Dem Gemeinderat wurde bis heute KEIN EINZIGES SCHRIFTSTÜCK vorgelegt, das von einem NOTAR oder RECHTSANWALT bestätigt, dass die beschlossene Verwendung des Geldes RECHTLICH UNBEDENKLICH ist.
Ein solches Dokument würde wohl auch niemand leichtfertig ausstellen – denn damit würde man HAFTUNG übernehmen, falls das Testament missachtet wurde.
Auch von der GEMEINDEAUFSICHT oder dem zuständigen REFERAT DER LANDESREGIERUNG wurde KEIN SCHRIFTSTÜCK vorgelegt –
weder eine Bestätigung, dass das Geld TREUHÄNDERISCH auf einem Rücklagenkonto verwahrt werden muss, noch, dass die geplante Verwendung für Gemeindevorhaben RECHTLICH ZULÄSSIG UND UNBEDENKLICH ist.
Trotzdem hat der Gemeinderat beschlossen, 1 MILLION EURO aus dem Roscher-Vermögen als „internes Darlehen“ zur AUSFINANZIERUNG DER SCHWIMMBADSANIERUNG zu verwenden.
Ich habe DAGEGEN GESTIMMT, weil das NICHT DEM WILLEN DES ERBLASSERS entspricht – und weil es bis heute KEINE klare, öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema „Erbe Roscher“ und KEINE verbindlichen Kriterien für die Mittelvergabe gibt.
Die Entscheidung wurde aus meiner Sicht ÜBERHASTET getroffen,
ohne dass alle INFORMATIONEN, DOKUMENTE und RECHTLICHEN EINSCHÄTZUNGEN auf dem Tisch lagen.
Ich hätte mir eine OFFENE, SACHLICHE BERATUNG gewünscht –
im Sinne von TRANSPARENZ, VERANTWORTUNG und RESPEKT gegenüber dem letzten Willen von Dr. Roscher.
💶 Seit DEZEMBER 2021 steht das Vermögen zur freien Verfügung.
In diesen vier Jahren wurde nur EINE EINZIGE AUSZAHLUNG über 16.500 EURO beschlossen.
Wenn das so weitergeht, dauert es 790 JAHRE, bis das Vermögen verteilt wäre – und das Geld würde nie bei jenen Menschen ankommen, für die es gedacht war.
Der Bürgermeister erklärte, es gebe KEINE GESETZLICHEN ERBEN,
und selbst wenn – es sei KEIN GERICHTLICHES VERFAHREN zu befürchten.
Doch das Gegenteil könnte der Fall sein:
Wenn der letzte Wille nicht erfüllt wird, könnten ERBEN ODER DER STAAT das Erbe einklagen.
Denn: Gibt es keine gesetzlichen Erben, fällt das Vermögen DEM STAAT ZU.
Und auch wenn der Staat vielleicht nichts unternimmt – das ändert nichts daran, dass die Gemeinde das Erbe ZWECKWIDRIG VERWENDET.
In der Gemeinderatssitzung wurde ich vom Bürgermeister DIREKT AUFGEFORDERT, einen Vorschlag zu machen, wie man den INFLATIONSVERLUST ausgleichen könne.
Er argumentierte, dass das Geld auf dem Konto ZU WENIG ZINSEN bringe und die interne Veranlagung im Schwimmbadprojekt,
mit zinsfreier Eigenzahlung und ohne Kapitalertragssteuer,
den Wert des Vermögens erhalte.
Doch das gilt nur für den AUSGELIEHENEN TEIL – nicht für die verbliebenen 400.000 EURO und auch nicht für die Rückzahlungsraten, die wieder UNVERZINST auf demselben Konto landen.
Man müsste daraus ein „PERPETUUM MOBILE“ machen,
damit das Geld sich ewig selbst verzinst – ein absurder Gedanke.
Als ich das ansprach, ging der Bürgermeister NICHT darauf ein,
sondern wiederholte nur, dass wir „TREUHÄNDERISCH VERPFLICHTET“ seien, den WERT zu erhalten – nicht, dass wir auch verpflichtet sind, das Geld an die BEGÜNSTIGTEN weiterzugeben.
Mit diesem TOTSCHLAGARGUMENT hat er den Gemeinderat überzeugt.
Ich möchte nicht derjenige sein, der den Neumarkterinnen und Neumarktern eines Tages erklären muss, dass 3,5 MILLIONEN EURO an Anwälte, Gerichte oder Erben verloren gingen – nur weil man das Geld eines Wohltäters zum Stopfen von Budgetlöchern missbraucht hat.
Dieses Geld gehört NICHT DER GEMEINDE.
Es gehört jenen Menschen, denen Dr. Roscher helfen wollte –
denen, die UNSCHULDIG IN NOT geraten sind.
💬 Vielleicht gibt es in Neumarkt ja tatsächlich keine Menschen, die Hilfe brauchen?