18/07/2026
*** Erinnerungsvermögen der Ex-ÖVP Funktionäre der Bürgerliste auf dem Prüfstand ! ***
Ausgerechnet die Bürgerliste, deren führende Funktionäre langjährige ehemalige ⚫️ ÖVP-Mandatare ⚫️ waren, fordert, mehr „Anreize“ für Nebenwohnsitzer zu schaffen, ihren Hauptwohnsitz nach Langenzersdorf zu verlegen.
Dabei scheinen sie offenbar vergessen zu haben, dass die Initiative zur Einführung eines Wahlrechts für Zweitwohnsitzer im Jahr 1994 von ihrer eigenen ÖVP unter Erwin Pröll ausgegangen ist – eine Regelung, von der die ÖVP vor allem im Wiener Umland bei Landtags- und Gemeinderatswahlen jahrzehntelang politisch profitiert hat. 🏆
Über fast drei Jahrzehnte konnten in Niederösterreich rund 150.000 bis 200.000 Zweitwohnsitzer an Landtags- und Gemeinderatswahlen teilnehmen, obwohl ihr Hauptwohnsitz vielfach außerhalb Niederösterreichs lag und sie keinen Lebensmittelpunkt in einer niederösterreichischen Gemeinde hatten.
Aus genau diesem guten Grund wurde das Zweitwohnsitzer-Wahlrecht 2022 zu Recht wieder abgeschafft. 👏
Die Anzahl der Nebenwohnsitzer war in all diesen Jahren in Langenzersdorf kein Thema, zumal sie ohnehin fast alle wahlberechtigt waren.
Umso erstaunlicher ist es, wenn ausgerechnet ehemalige ÖVP-Funktionäre der Bürgerliste heute so tun, als wäre die Zahl der Nebenwohnsitzer plötzlich das zentrale Problem Langenzersdorfs.
👉 Wer jahrzehntelang von einer großzügigen Zweitwohnsitzregelung politisch profitiert hat, sollte mit solchen Forderungen daher etwas zurückhaltender umgehen, um nicht den Anschein der Unglaubwürdigkeit zu erwecken.