31/07/2020
Aus der GR-Sitzung am 22.7. ABLEHNUNG UNSERES ANTRAGS AUF KLAGSEINBRINGUNG WEGEN FESTGELD DER GEMEINDE BEI COMMERZIALBANK DURCH SPVP KOALITION
Im Sinne des § 38(2) Bgld Gemeindeordnung beantragen wir nach Abstimmung die Aufnahme folgenden Punktes in die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung:
1. Beschlussfassung über die Beauftragung zur Klagevorbereitung durch unsere RA Kanzlei Dr. Hajek zum Thema Commerzialbank, Mattersburg, u.zw. unabhängig von einem eventuellen Rechtsbeistand der Landesregierung, mit folgenden Klagepunkten:
1a) Klage der Gemeinde gegen den Bund auf Rückzahlung von EUR 190.934,36 samt marktkonformer Zinsen seit 1.1.2015 wegen mangelhafter Strafverfolgung und jahrelanger nicht sorgfältiger Prüfung der FMA.
Die Anzeige der FMA bei der StA Eisenstadt wurde zwar mangels Tatverdachts eingestellt, doch hätte die FMA noch die Begründung für die Einstellung abverlangen können, um danach die Fortführung des Verfahrens zu beantragen.
Diese rechtliche Möglichkeit wurde leider nicht beansprucht, was letztendlich zum jetzigen Finanzdesaster führte.
1b) Klage der Gemeinde gegen die TPA auf Rückzahlung von EUR 190.934,36 samt 4 % Zinsen seit 1.1.2015 wegen jahrzehntelanger sorgfaltswidriger Testierung der Bilanzen. Offenbar wurden die Einlagen und Ausleihungen jahrelang nicht ausreichend genug mit den Geschäftspartnern auf Gegenseitigkeit überprüft, wobei die erst jetzt offenkundig gewordenen falschen Bilanzansätze aufgefallen wären. Bestätigungen durch Bankbriefe dürften nicht eingeholt worden sein, ansonsten hätten die fingierten Bilanzansätze auch auffallen müssen.
1c) Anzeige gegen den zuständigen Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauch bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), da er die Anzeige der FMA aus dem Jahr 2015 „mangels Tatverdachts“ offenbar ohne eingehende Überprüfung einstellte und das Finanzdesaster sich daher offenbar bis zu einem Schaden von mehr als 500 Mio. € entwickeln konnte.
1d) Überprüfung eines strafrechtlich relevanten Tatverdachts durch Bürgermeister Heidenreich und Ermittlung eines eventuellen finanziellen Schadens für die Gemeinde infolge Kompetenzüberschreitung bei der ab 2017 erforderlichen Wiederveranlagung der bei der Commerzialbank seit 2015 angelegten Festzinsgelder.
Der Beschluss zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ist insofern von Bedeutung, da ab Anzeige oder Klage Einsicht in die Verfahrensakte möglich ist. Hierzu sollte der Gemeinderat, ebenso wie im Verfahren gegen den BMV eine Arbeitsgruppe einrichten, und wo nötig mit einer definierten Vollmacht der Gemeinde (zur Information) ausstatten.
DER ANTRAG WURDE MIT STIMMEN DER SPVP KOALITION ABGELEHNT !!!!!! 👎👎👎🤔🤔