21/01/2025
INFORMATION ZUR GEMEINDERATSWAHL AM 26. JÄNNER 2025
VON BÜRGERMEISTER ALFRED ARTMÄUER
Liebe Günselsdorferinnen,
Liebe Günselsdorfer,
Am Sonntag, den 26. Jänner 2025 haben Sie die Möglichkeit an der Gemeinderatswahl teilzunehmen und damit über die Zusammensetzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Günselsdorf zu entscheiden. Sie bestimmen, welche Parteien in den nächsten 5 Jahren für die weitere Entwicklung von Günselsdorf verantwortlich sein werden.
Diese Schreiben beinhaltet kurz zusammengefasst die wesentlichen Informationen zur Wahl. Im Vergleich zur letzten Gemeinderatswahl 2020 gibt es einige Änderungen. Die wichtigste Änderung ist, dass nur mehr amtliche Stimmzettel verwendet werden dürfen! Auf diesen amtlichen Stimmzetteln finden Sie die Namen aller Kandidaten aller Parteien. Die vollständigen Kandidatenlisten sind schon jetzt sowohl an der Amtstafel als auch auf der Homepage der Marktgemeinde Günselsdorf veröffentlicht.
Jede Gemeinderatswahl ist ein wichtiger Moment für unsere Demokratie, für unsere Zukunft und für unser gemeinsames Miteinander in unserer Heimatgemeinde Günselsdorf.
Wichtig ist, dass Sie an dieser Wahl teilnehmen, und damit zum Ausdruck bringen, welche Partei zukünftig Ihre Interessen vertreten soll! Nur mit einer hohen Wahlbeteiligung ist gewährleistet, dass der neue Gemeinderat wirklich so zusammengesetzt ist, wie es die Bevölkerung möchte.
Ich bitte Sie daher persönlich, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Ihre Stimme zählt! Gerade auf kommunaler Ebene ist Ihr Einfluss so groß wie bei keiner anderen politischen Wahl. Kommunalpolitik hat direkte Auswirkungen auf Ihren Alltag und Ihr unmittelbares Lebensumfeld.
Herzlichen Dank
Ihr Bürgermeister
Alfred Artmäuer
Wer kann gewählt werden?
Bei der Gemeinderatswahl in Günselsdorf treten wie auch schon im Jahr 2020 insgesamt zwei Listen an:
Liste 1 – Team Bürgermeister – SPÖ
Liste 2 – Unser Günselsdorf - UG
Wann und wo kann gewählt werden?
Wahlzeit:
Sonntag, 26.01.2025 – 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Wahllokale
Sprengel I Gemeindeamt (Anton Rauchstraße 12)
Sprengel II Kulturzentrum (Dr. Theodor Körnerstraße 2)
Sie haben bereits im Dezember die amtliche Wahlinformation erhalten – bitte entnehmen Sie dort, in welchem Wahllokal Sie wählen können.
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt der Wahlinformation ins Wahllokal mit.
Ausweispflicht: Sie werden ersucht, bei der Wahl einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen!
Wie erhält man eine Wahlkarte?
Die Wahlkarte kann bis spätestens Mittwoch, den 22. Jänner 2025 SCHRIFTLICH (Brief, Online: www.wahlkartenantrag.at, per Mail: [email protected]) beim Gemeindeamt beantrag werden. Wahlunterlagen werden dann per Post (nachweislich) an die angegebene Adresse zugesandt. Wahlkarten können auch jederzeit während der Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt direkt abgeholt werden.
Bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr, kann die Wahlkarte persönlich im Gemeindeamt beantragt werden, wenn eine persönliche Übergabe (Abholung) der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
Gültige Stimmabgabe durch die Briefwahl:
Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die Wahlkarte (Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ist unbedingt erforderlich!) eingelegt und verklebt. Die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden. Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag – Sonntag, den 26. Jänner 2025 – entweder bis spätestens 06:30 Uhr bei der Gemeinde oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen.
Wo erfahre ich das Ergebnis?
Das Wahlergebnis wird noch am Wahlabend von der Marktgemeinde Günselsdorf auf der Homepage www.guenselsdorf.gv.at veröffentlicht und wird am Montag nach der Wahl (inklusive Vorzugsstimmen-Ergebnisse) auf der Amtstafel angeschlagen.
Günselsdorf