Kommunalwahl 2020 Regensburg

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Informationen zur Stimmvergabe

Das bayerische Kommunalwahlrecht ist besonders mit Blick auf die Gremiumswahl - in Regensburg wird das Gremium "Stadtrat" mit insgesamt 50 Sitzen gewählt - ein überaus variables Wahlrecht, da es keine starren Listen bei den Wahlvorschlägen kennt.

Es bietet den Wählerinnen und Wählern somit nicht nur die Möglichkeit unter den sich bewerbenden Personen gezielt auszuwählen, sondern auch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtstimmenzahl an einzelne sich bewerbende Personen bis zu drei Stimmen zu vergeben.

Bei der Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters haben die Wählerinnen und Wähler eine Stimme zu vergeben. Hier ist insoweit die Systematik der Stimmvergabe vergleichsweise überschaubar.

Um gültig zu wählen, hat die Wählerin bzw. der Wähler darauf zu achten, dass nicht unter Umständen die gesamte Stimmvergabe ungültig wird oder einzelne Stimmen ungültig vergeben werden.