26/05/2026
Am 13.5.26 hat das LG München unseren Vereinsvorstands- und Fraktionsvorsitzenden Joachim Wolbergs zu 2,5 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Gerade der Blick auf vergleichbare Fälle hinterlässt das Gefühl, es soll eine „Causa Wolbergs“ statuiert und die Zukunft der kommunalpolitischen Landschaft verändert werden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Joachim Wolbergs und sein Verteidiger Peter Witting haben inzwischen Revision eingelegt und kämpfen nun dafür, dass der Bundesgerichtshof sich erneut mit der Sache befasst. Somit gilt für ihn weiterhin die Unschuldsvermutung.
Das Urteil trifft uns persönlich sehr. Wir halten das Strafmaß für sehr hart – aus unserer Sicht für unangemessen hart, in einem Verfahren, das sich mittlerweile über 10 Jahren hinzieht – insbesondere im Vergleich zu ähnlich gelagerten Fällen, wie zum Beispiel dem Oberbürgermeister von Ingolstadt (LG Ingolstadt, 2019, 2 Jahre auf Bewährung). Wir werden Joachim Wolbergs auch weiterhin dabei unterstützen, den Rechtsweg auszuschöpfen. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, sehen wir keine Veranlassung, Änderungen in der Fraktion oder im Vereinsvorstand vorzunehmen.
Wir sind weiterhin von der Integrität des Rechtsstaats und des Staats überzeugt, aber dennoch ist es insbesondere einem Betroffenen nicht zu nehmen, Kritik am Verfahren zu äußern.
Wir nehmen als Beobachter des Prozesses einige Unverständlichkeiten bezüglich der Verhandlungsführung zur Kenntnis: Die Kürze der Beweisaufnahme im Vergleich zur Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Escher, das Ausbleiben der Vernehmung entlastender Zeugen, die Widersprüchlichkeiten zwischen alten und neuen Einlassungen von Belastungszeugen und gerade die Höhe des Strafmaßes haben uns verwundert und stimmen uns für die Revision zuversichtlich.
Wir stehen weiterhin hinter dem Menschen und dem Politiker Joachim Wolbergs und wünschen ihm alle Kraft, die er nun für das Revisionsverfahren und alles, was darauf folgt, braucht.