IG NRW-Soforthilfe

IG NRW-Soforthilfe IG - NRW Soforthilfe (FB Gruppe) ist ein Zusammenschluss der NRW Selbständigen. Betroffene willkommen bei uns.

Wir setzten uns kritisch mit den Corona-Wirtschaftshilfen auseinander, speziell der NRW-Soforthilfe 2020.

NRW Kanzlei greift unsere Interessengemeinschaft diffamierend anHeute müssen wir euch mal in ein paar Dinge einweihen, d...
17/08/2026

NRW Kanzlei greift unsere Interessengemeinschaft diffamierend an

Heute müssen wir euch mal in ein paar Dinge einweihen, die wir bisher eher hinter den verschlossenen Toren unseres Mitgliederbereiches diskutiert haben.
Unsere Interessengemeinschaft wird aktuell von der NRW Kanzlei ziemlich mies angegriffen, die NRW in den Soforthilfe-Klagen vertritt.

Dazu ist erst mal ein kleiner Rückblick nötig. Im Dezember 2021 kamen die Schlussbescheide der NRW-Soforthilfe 2020, die aus dem ersten Rückmeldeverfahren im Oktober 2021 resultierten. Im Januar 2022 ging dann eine Klagewelle an allen Verwaltungsgerichten gegen diese Bescheide los, so dass NRW bekanntermaßen die weitere Aussendung der Schlussbescheide erst mal stoppte, das betraf lt. NRW rund 22.000 Fälle.
Einige Betroffene hatten damals noch bei Bezirksregierung oder Wirtschaftsministerium nach ihrem Schlussbescheid gefragt, aber nur selten Antwort erhalten. Als bekannt wurde, dass das Verfahren erst mal gestoppt wurde, hat man sich auch nicht weiter darum gekümmert.

Wir haben damals Musterverfahren vor drei Verwaltungsgerichten gewonnen, die in großen Teilen am 16.03.2023 vom OVG Münster bestätigt wurden. NRW musste daraufhin ein neues Rückmeldeverfahren aufstellen.
Als das „neue Rückmeldeverfahren“ im Oktober 2024 startete, haben wieder einige Betroffene bei den Bezirksregierungen gefragt, wo ihre „Einladung“ zu diesem Verfahren bleibt. Viele Betroffene haben da erst erfahren, dass es angeblich bereits einen Schlussbescheid gibt, der sie aber nie per eMail erreicht hatte.
Zur gleichen Zeit begann die Landeshauptkasse NRW nach und nach, Zahlungerinnerungen, Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen zu versenden, auch hier wurden etliche Betroffene überrascht, da sie ebenfalls keinen Schlussbescheid bekommen hatten. Die Bezirksregierungen hatten den Betroffenen den Bescheid auch noch mal per eMail geschickt.
In einigen Fällen haben Betroffene dann gegen diese „Zweitschrift“ des Schlussbescheides geklagt, als sie das erste Mal Kenntnis darüber erlangt hatten.

Einige Gerichte hatten daraufhin beschlossen, dass diese „Zweitschrift“ erst die Rechtsmittelfrist auslöst, wenn Betroffene dadurch erstmals Kenntnis über den Bescheid erlangen. NRW könne nämlich nicht beweisen, dass der Bescheid 2021 rechtswirksam bekannt gegeben wurde.
Da sämtliche dieser Schlussbescheide aus 2021 ohnehin rechtswidrig erlassen wurden, war der Fall relativ klar und den Betroffenen wurde dann eine „Einladung“ zum „neuen Rückmeldeverfahren“ geschickt.
Unsere Anwälte haben daraufhin für unsere Mitglieder entsprechende Textvorlagen erstellt, damit diese ebenfalls Klage gegen den verspätet zugestellten Schlussbescheid erheben konnten.
Das ist der Kanzlei, die NRW immer bei den Soforthilfe-Fällen vertritt, wohl aufgefallen, es war ja auch nie ein Geheimnis.
In einigen Verfahren hat die NRW Kanzlei nun in den Klageerwiderungen unsere IG NRW-Soforthilfe als „Argument“ aufgeführt… und das ziemlich ausführlich auf immerhin 8 von 15 Seiten. Das unter Anwendung von massenhaften Ungenauigkeiten, aus dem Kontext gerissene Fakten und schlichthin unbewiesene Mutmaßungen und falsche Verdächtigungen. Peinlich für Land NRW, solcherlei Beklagtenvertreter zu haben.

Den Auszug aus dieser Klageerwiderung, in dem unsere Interessengemeinschaft thematisiert wird, haben wir hier, als Zitat hier als Bild:
https://www.ig-nrw-soforthilfe.de/images/downloads/2026-07-27-Klageerwiderung-Schlussbescheid-Nicht-Angekommen.pdf

Dieser Text wird wohl als Erwiderung an alle aktuellen Klagen unserer Mitglieder geschickt, uns sind aktuell jedoch nur vier Fälle bekannt, in denen dieser identische Text ans Gericht geschickt wurde.
Witzigerweise wirft man den Klägern vor, mit Copy-Paste Texten unserer IG Klagen an die Gerichte zu schicken, während man selber mittels Copy-Paste Texte für die Erwiderung nimmt. Der kleine aber feine Unterschied ist, die Kanzlei bekommt für jeden Copy-Paste Text richtig viel Geld von ihren Mandanten, Land NRW, also von uns Steuerzahlern. Und ganz abgesehen davon, dass diese Kanzlei identisch agiert.

Deren Klageerwiderungen auf die Klagen gegen die Schlussbescheide zeigten das deutlich. Auch passierten genug Pannen durch falsches kopieren. Name oder Aktenzeichen falsch, etc. usw. Werden die angesetzten Stunden eigentlich jedes mal neu berechnet oder nur der Streitwert? Fragen über Fragen!

Zur Einordnung… der auf Seite 7 zitierte Text von unser Website ist aus dem öffentlichen Teil, es tauchen keine Inhalte aus dem geschlossenen Mitgliederbereich auf.
Komischerweise lässt genau dieser zitierte Text uns und unser Anliegen auf Gerechtigkeit und Gleichbehandlung in ziemlich gutem Licht bei den Gerichten erscheinen, also an dieser Stelle DANKE an die Kanzlei für diese Werbung.
Was die Anwälte dort nicht verstanden haben, ist die Tatsache, dass dieser zitierte Text bzw. Beitrag absolut rein gar nichts mit der „ganz erheblichen Steigerung verwaltungsrechtlicher Klagen“ (Zitat Seite 13) gegen die „Zweitschrift“ des Schlussbescheides zu tun haben.
Der Beitrag befindet sich erkennbar seit 24.03.2025 auf unserer Website und thematisiert die Musterverfahren, die wir für alle Betroffenen mit bestandskräftigem Schlussbescheid aktuell führen. Verfahren, von denen die Kanzlei ebenfalls Kenntnis haben muss, da sie ja auch hier NRW vertritt.
Eigentlich sieht man in dem Text schon, dass es uns da um die rund 283.000 Betroffene geht, die auf einem BESTANDSKRÄFTIGEN Schlussbescheid sitzen gelassen wurden und gar nicht erst um diejenigen, die den Schlussbescheid damals nicht bekommen haben.
Das Thema „Zweifel am Empfang des 2021er Schlussbescheides per eMail“ kam erst viel später auf. Natürlich hatten wir damals schon Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Versands des Schlussbescheids per eMail, erste Urteile dazu kamen aber erst ab November 2025.
Im Januar 2026 haben wir dann erst angefangen, das Thema „Zahlungserinnerung/Mahnung ohne Schlussbescheid“ für unsere Mitglieder aufzuarbeiten.
Die NRW Kanzlei geht auch ausführlich auf die technischen Systeme des Mailversands ein und bezweifelt, dass die Kläger ausgerechnet den Schlussbescheid nicht erhalten haben, alle anderen eMails aber schon.
Uns sind etliche Fälle bekannt, in denen längst nicht jede der drei Erinnerungs-Mails oder der Mail des „Konsens-Verfahrens“ nicht angekommen sind. Da dies eher unwichtige eMails sind, hat sie auch niemand vermisst. Manche Kläger haben erst später durch die DSGVO-Datenauskunft bzw. als Kläger durch die Gerichtsakte solche eMails gesehen, die sie nie erhalten haben.
Die Anwälte der Kanzlei gehen auch auf das „bemerkenswert detaillierte IT-spezifische Fachwissen“ der Kläger ein, welches unsere Anwälte ja in unseren Textvorlagen mit untergebracht haben.

Was verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass eben jenes „Fachwissen“ aus mehreren Gerichtsbeschlüssen/Urteilen des VG Düsseldorf stammt, in denen die Kammer genau diese technische Argumentation ausführlich in der Begründung aufführt und dabei Literaturquellen zitiert, in denen genau dieses „IT-Fachwissen“ ausführlich erörtert wurde.
(Für die Nerds unter euch: Dietlein/Klomfaß, NJW 2025, 1539)
Das ist kein Hexenwerk, das kann jeder Anwalt, wenn er fleißig ist und Zugang zu solcher Fachliteratur hat. Auch das neueste Urteil VG-Gelsenkirchen spricht eine sehr deutliche Sprache. Az: 19 K 2817/26
Weiter sprechen die gegnerischen Anwälte nebulös von „einer Vielzahl von Verfahren“ und einer „erheblichen Steigerung verwaltungsrechtlicher Klagen“, ohne überhaupt eine Übersicht über die tatsächliche Gesamtzahl bzw. die betroffenen Verwaltungsgerichte zu liefern.

Man wirft uns quasi vor, unsere Mitglieder zu Klagen anzustacheln mit dem Ziel, sich „nachträglich Zugang zum neu geschaffenen Rückmeldeverfahren zu verschaffen“.

Wir jedenfalls haben unsere Mitglieder ausdrücklich und mehrfach davor gewarnt, unsere Textvorlagen zu benutzen, wenn sie 2021 einen Schlussbescheid erhalten haben!

Auch möchten wir gern darauf hinweisen, dass es eben nicht auffällig ist, dass Klagen zeitversetzt erst spät eingehen. Auch die Zahlungserinnerungen/Mahnungen kommen nur schubweise in den Versand, das schlägt denklogisch auch auf evt. Klageeingänge durch.
Die ersten Zahlungserinnerungen sind uns seit September 2024 bekannt, seitdem tröpfeln die Zahlungserinnerungen bis heute immer schubweise bei Betroffenen ein. Dazu kommt noch, durch Dauerbelastung der Bezirksregierungen dauert es zwischen Tagen, Wochen bis zu Monaten, bis eine Antwort auf Rückfragen wegen der Zahlungserinnerung/Mahnung erfolgt.

Uns stellt sich auch die Frage: Warum hat die NRW Kanzlei auf Seite 11 eine Versende Statistik einer der eher unwichtigen eMails genommen, anstelle der Statistik der Versendung der Schlussbescheide, auf die es ja eigentlich ankommt?
Wenn Schlussbescheid Mails gedrosselt gesendet wurden, warum wurde das nicht aufgeführt und belegt?
Kleiner Unterschied ist ausserdem: Die Erinnerungs-eMails zum Rückmeldeverfahren und die eMail zum Konsensverfahren waren reine Text-Mails, während die Schlussbescheid-eMail einen PDF-Anhang enthielt, was von Mailservern u.U. doch etwas skeptischer betrachtet wird, als reine Text-eMails ohne Anhang.
Die eMail mit der Rückmeldebestätigung enthielt zwar auch einen Anhang, diese Mails wurden jedoch nicht als Bulk-Aussendung verschickt, sondern nur automatisiert nach Absenden des Formulares erzeugt.

Einige Gerichte forderten Kläger gar dazu auf, bei ihrem Mailprovider nach Verkehrsdaten zu fragen, um quasi den Beweis zu erbringen, dass eine eMail NICHT angekommen ist…
Dieses Vorgehen ist natürlich zum Scheitern verurteilt, denn Mail-Provider dürfen solche Daten gar nicht langfristig speichern (erst recht nicht für 5 Jahre!!), ohne gegen Gesetze zu verstoßen!

Wir hatten damals im Januar 2022 ausdrücklich empfohlen, bei fehlendem Schlussbescheid ganz aktiv an die Bezirksregierung bzw. Wirtschaftsministerium einen Brief oder eine eMail zu schreiben mit der Frage, wo denn der Schlussbescheid geblieben ist. Leider haben dies nur wenige gemacht, teilweise sogar unter dem Argument „wenn ich mich bedeckt halte, vergessen die mich vielleicht“. Gerne verwendetes Argument: „Die wollen doch was von mir!“ So eine eMail wäre jetzt in solch einem Verfahren natürlich DER Beweis schlechthin für die Glaubwürdigkeit.

Aber eines bleibt letztlich wohl immer noch gleich: Nicht der Kläger muss beweisen, dass die eMail mit dem Schlussbescheid nicht empfangen wurde, NRW muss beweisen können, dass die eMail tatsächlich zugestellt wurde. Und das kann NRW i.d.R. nicht.
Daher versuchen deren Anwälte es jetzt, indem sie Zweifel streuen. Und unsere Interessengemeinschaft als Brandstifter hinstellen.

Das darauf eine entsprechende Antwort erfolgen musste, war klar. Anbei eine „Lese“kopie als Bilddatei:

https://www.ig-nrw-soforthilfe.de/images/downloads/2026-08-17-Antwort-auf-Klageerwiderung.pdf

Wir haben nach reiflicher Überlegung beschlossen, dass wir uns gegen derartige Diffamierung zur Wehr setzen, und über unsere Anwälte den Vorgang als Beschwerde bei der Anwaltskammer einzubringen.

01/06/2026

Hallo liebe "Wirtschaftshilfen" Geschädigte und andere Interessierte, es war lange Zeit etwas ruhiger. Aus Gründen. In dem Video holen wir euch mal auf den aktuellen Zwischenstand ab.
Viel Spaß....

       -nrw-soforthilfeReiner Hermann und Marc Schuirmann kämpfen seit Jahren für Gerechtigkeit, was die Soforthilfe zur...
24/04/2025

-nrw-soforthilfe

Reiner Hermann und Marc Schuirmann kämpfen seit Jahren für Gerechtigkeit, was die Soforthilfe zur Pandemiezeit
angeht.

Zum stand der Dinge, und warum es sich lohnt zu kämpfen, erzählen die beiden im Kaffeeklatsch.

Zu hören am Freitag von 19-20 Uhr und am Sonntag von 14-15 Uhr Uhr als Wiederholung.

Der KaffeeKlatsch wird unterstützt von der GVG, Meine Energie, und dem Kuchen vom Simonshof

Was bisher geschah.... 😁und Ausblick auf die Zukunft im Streit um die NRW Soforthilfe-Zeit für ein Update und ein paar S...
24/03/2025

Was bisher geschah.... 😁
und Ausblick auf die Zukunft im Streit um die NRW Soforthilfe
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Zeit für ein Update und ein paar Statistiken zur „NRW Soforthilfe 2020“.
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Von ca. 430.000 NRW Soforthilfeanträgen wurden Ende 2021 nach dem ersten Rückmeldeverfahren (Frist 31.10.2021) ca. 283.000 Schlussbescheide erlassen.
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Im Januar 2022 haben mit uns insgesamt nur etwa 1.600 Leute geklagt, was aber trotzdem für erheblichen Wirbel gesorgt hat. Die häufigsten Gründe, warum Betroffene nicht geklagt haben, war Angst vor einer Niederlage gegen NRW, finanzielle Bedenken wegen der Gerichtskosten sowie die Tatsache, dass die Schlussbescheide zur Unzeit kurz vor Weihnachten 2021 kamen und in der einmonatigen Frist über die Festtage und Jahreswechsel schwerlich ein Rechtsbeistand konsultierbar war.
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Da wir 2022 an drei Verwaltungsgerichten (Düsseldorf, Köln, Gelsenkirchen) und am 17.03.2023 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gewonnen haben, musste ein neues Rückmeldeverfahren nach Vorgaben des OVG neu aufgesetzt werden. Das dauerte nach dem Urteil bis Ende Oktober 2024, also rund 19 Monate!!
Pressemitteilung des Landes NRW dazu:
https://www.land.nrw/pressemitteilung/neues-rueckmeldeverfahren-der-nrw-soforthilfe-2020-startet

Die Rückmeldefrist lief bis 26.02.2025, wurde aber teilweise individuell verlängert, da aufgrund technischer Probleme nicht alle Betroffenen rechtzeitig eine Vorgangsnummer für das neue Rückmeldeverfahren erhielten.
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Die Verbesserungen gegenüber dem ersten Rückmeldeverfahren sind wie folgt:
- Vollständige Lebenshaltungskosten für Einzelunternehmer förderfähig, die bis einschließlich 01.04.2020 den Antrag stellten. Zuvor wurde hier nur eine Pauschale von 2.000 EUR für den gesamten dreimonatigen Förderzeitraum gewährt.
- Bessere Abrechnung des „Liquiditätsengpass“: Gewinne aus späteren Monaten des dreimonatigen Förderzeitraums werden nicht mehr mit Verlusten aus Vormonaten verrechnet.
- Tagesscharfe Abrechnung des „Liquiditätsengpass“ ist möglich, statt nur monatsgenaue Abrechnung.
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Es haben ca. 22.000 Soforthilfeempfänger ordnungsgemäß am ersten Rückmeldeverfahren teilgenommen, aber KEINEN Schlussbescheid erhalten, da NRW nach unserer Klagewelle im Januar 2022 den Versand der Schlussbescheide stoppte.
Es haben ca. 57.000 Soforthilfeempfänger rechtsuntreu keine Rückmeldung getätigt und werden jetzt mit dem deutlich verbesserten neuen Rückmeldeverfahren „belohnt“, welches wir ja vor den Gerichten erstritten haben.
Ca. 63.000 Soforthilfeempfänger haben im ersten Rückmeldeverfahren auf die Soforthilfe verzichtet, was aufgrund missverständlicher Formulierungen in den Richtlinien zur NRW Soforthilfe nun ebenfalls für Rechtsstreite vor den Verwaltungsgerichten sorgt.
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Die Landesregierung beschloss per Kabinettbeschluss am 14.03.2023, noch VOR dem Urteil des OVG Münster, an den nun rechtswidrigen Schlussbescheiden festzuhalten, so dass ca. 283.000 Betroffene auf rechtswidrigen aber bestandskräftigen Schlussbescheiden sitzen blieben, während ca. 84.000 Betroffenen den Weg zum neuen Rückmeldeverfahren eröffnet wurde.
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Zwischen den beiden "Verwendungsnachweisverfahren" bestehen massive Unterschiede. Allein Positionen wie Lebenshaltungskosten, also private Wohnkosten, Krankenversicherung, Renten- oder Lebensversicherung usw. fehlen zu Unrecht den 283.000 Soforthilfeempfängern, die nach altem Rückmeldeverfahren abgerechnet haben und deren Schlussbescheide bestandskräftig erklärt wurden.
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Darüber hinaus wird der „Liquiditätsengpass“ im neuen Rückmeldeverfahren, nicht perfekt, aber deutlich sinnvoller berechnet. Wurden im ersten Rückmeldeverfahren noch sämtliche Einnahmen in den drei Monaten mit den Ausgaben verrechnet, so werden jetzt nur noch Überschüsse aus früheren Monaten mit Verlusten aus Folgemonaten verrechnet. Überschüsse aus späteren Monaten werden nicht mehr mit Verlusten aus Vormonaten verrechnet (rückgetragen), so dass die Soforthilfe nun endlich eine „echte Hilfe“ darstellt.
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Auch dies wird den 283.000 Betroffenen mit bestandskräftigem Schlussbescheid verwährt und stellt eine massive Ungleichbehandlung dar, die durch keinen Sachgrund gerechtfertigt ist.
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Es gibt also in NRW ca. 283.000 Betroffene, denen unser neuester Lösungsansatz sehr helfen könnte, denn wir denken, eine rechtliche Möglichkeit gefunden zu haben, in diesen Fällen den Schlussbescheid doch noch mal angreifen zu können.
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Auch gibt es unserer Ansicht nach erhebliche Rechtsverstöße beim Versand des Schlussbescheides. Diese sind unserer Meinung nach dazu geeignet, diesen für unwirksam bzw. nichtig erklären zu lassen. Das würde die Soforthilfeempfänger der ersten Abrechnung in die Lage versetzen, neu und rechtskonform abzurechnen.
Es geht uns nicht um pauschales "Geld behalten" können, sondern um gleiche, faire Abrechnung für alle.
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In diesem Sinne werden wir in Kürze zunächst weitere Musterverfahren anstreben, um dies vor den Verwaltungsgerichten zu klären, damit "Ihr" folgen könnt.
Sollten wir damit Erfolg haben, besteht für jeden Betroffenen die Möglichkeit, den Schlussbescheid noch einmal anzugreifen und ebenfalls von den Verbesserungen zu profitieren, die wir bereits für rund 84.000 Betroffene erreicht haben. Ein Schreiben, um evt. möglicher „Verwirkung“ vorzubeugen, ist bei uns im Mitgliederbereich abrufbar.
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Meldet euch bei uns auf Facebook an und tretet unserer Gemeinschaft bei. Wir bitten daher auch weiterhin um Unterstützung zur Finanzierung unserer Klagen, alle Infos dazu sind hier:
https://ig-nrw-soforthilfe.de/mitmachen
Die o.g. Zahlen sind aus (hinterfragenswerten) schriftlichen Berichten des MWIKE an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie entnommen:
https://www.ig-nrw-soforthilfe.de/images/downloads/2023-12-04-Bericht-Rueckmeldeverfahren-Soforthilfen-2020-3.pdf
https://www.ig-nrw-soforthilfe.de/images/downloads/2024-01-12-Bericht-Corona-Soforthilfen-Kommentiert.pdf
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D.h. im Klartext ! - Alte Rückmeldung, alter Schlussbescheid, nicht geklagt, jetzt gibt es noch Chancen !! Beitreten ! Egal ob schon zurückbezahlt ist, Geld kommt zurück, im Falle des Obsiegens!
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Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung:
Reiner Hermann oder Marc Schuirmann 😃

Frohes Neues Jahr ! ... und gleich-was "Lustiges" zum Jahresanfang 😅-Falls man denkt, NRW würde nur Selbständige und Unt...
05/01/2025

Frohes Neues Jahr ! ... und gleich
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was "Lustiges" zum Jahresanfang 😅
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Falls man denkt, NRW würde nur Selbständige und Unternehmer vera...schen, da liegt man falsch 😃
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NRW zieht eine ähnliche Nummer wie bei den Selbstständigen nun mit den eigenen Staatsdienern durch 👀. Traurig aber wahr.
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Rund 55.000 Landesbeschäftigte hatten in 2022 Widerspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung eingelegt, weil sie diese für rechts- und verfassungswidrig betrachteten.
Das gab es wohl schon früher so, die Verfahren wurden dann alle ruhend gestellt, bis in Musterverfahren entschieden wurde.
Macht ja auch Sinn.
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Nun hat NRW wohl kurz vor Weihnachten angekündigt, all diese 55.000 Widersprüche Anfang 2025 mit Ablehnungsbescheiden abzuschmettern, was eben sämtliche Betroffene dazu zwingt, gegen diese Bescheide vor den Verwaltungsgerichten zu klagen!
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Eine tolle Meldung an die Betroffenen, kurz vor Weihnachten 🙈
Aber das kennen wir ja schon von den Soforthilfe Schlussbescheiden im Dezember 2021 😉
NRW rechnet wohl damit, dass sich (wie bei den Soforthilfe-Betroffenen) nur wenige dazu aufraffen, tatsächlich vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen...
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Selbst bei nur 5 - 10% sind das tausende von Klagen, die Verwaltungsgerichte werden begeistert sein 🥳
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Hier die Pressemitteilung des DRB NRW (Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen):
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https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/presseerklaerung-vom-16122024
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Unsere Meinung dazu:
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Liebe Landesbeschäftigte, falls ihr Tipps braucht, wie ihr euch koordiniert dagegen wehren könnt, wendet euch vertrauensvoll an die IG NRW-Soforthilfe, wir haben da so ein paar Erfahrungen 😉
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Klartext: Wir stellen interessierten Landesbeschäftigten gerne kostenlos in Kürze eine passende "fristwahrende Klage" mit Antrag auf Ruhendstellung zur Verfügung. Kennt NRW schon, die Gerichte auch, hat sich bewährt 😉😅 Weiteres in Kürze.
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Keine Rechtsberatung! 😉

01/08/2024

Reiner Hermann gab am 29.07.2024 ein Interview für ZDF, wir waren mit unserem Thema in der Sendung "ZDF Heute" am selben Abend in der 19 Uhr Ausgabe präsent.

20/07/2024

In der WDR Sendung "Aktuelle Stunde" vom 18.07.2024 wurde das Interview mit Reiner Hermann ebenfalls in einem Beitrag verwendet.

20/07/2024

Das Thema "Rückforderung von Soforthilfe" ist aktuell wieder etwas präsenter in den Medien, Reiner Hermann gab vor kurzem ein Interview für den WDR, das für einen Beitrag in der Tagesschau am 18.07.2024 verwendet wurde.

Wichtig! Prüfungen bei Wirtschaftshilfen!NRW rüstet sich zur Zeit augenscheinlich mit drei internationalen Wirtschaftspr...
29/05/2024

Wichtig! Prüfungen bei Wirtschaftshilfen!

NRW rüstet sich zur Zeit augenscheinlich mit drei internationalen Wirtschaftsprüfungskonzernen, namentlich -KPMG-, -PWC- und -Deloitte- hoch, um den Antragstellern auf Wirtschaftshilfen das Leben schwer zu machen, bzw. soviel Geld wie möglich zurück zu holen, egal was es kostet.

Was wird geprüft ??

Insbesondere wird zunächst einmal die grundsätzliche Antragsberechtigung geprüft. Soforthilfe, November + Dezemberhilfe sind da z.B. ganz ganz vorne. Überbrückungshilfen natürlich auch, hier kommt dann noch die neue Spiel

Danach wird natürlich der Nachweis geprüft, dass der "Schaden" auch tatsächlich coronabedingt war.

Sodann geht es in die Einzelpositionen und Berechnungen, insbesondere des Umsatzausfalls bei den Überbrückungshilfen. Hervorzuheben sei dabei, dass man "gelernt" hat: FAQs werden ja nicht mehr geändert, sondern es erfolgt z.B. eine andere Rechtsauslegung innerhalb der Formulierung der verschiedenen FAQs.
Das was nun eintritt, ist der aktuell uns vorliegende Fall aus Köln. Hier der original Textausschnitt von KPMG:
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Sehr geehrter Herr Steuerberater, *(Name entfernt)
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unsere Rückmeldung auf das bestehende Anliegen lautete:
Vielen Dank für Ihre zugesendeten Unterlagen.
Nach Überprüfung Ihrer Unterlagen sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen:
Für die Überbrückungshilfe II ist ein Umsatzeinbruch im gesamten Zeitraum von mindestens 50% erforderlich.
Jedoch liegt der von Ihnen angegebene Umsatzeinbruch mit 39,28% unter dieser Grenze, weswegen Sie leider keine Antragsberechtigung haben (siehe Screenshot im Anhang).
Weitere Informationen zu der Antragsberechtigung können Sie den FAQ 1.1. "Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?" entnehmen (Überbrückungshilfe Unternehmen - Überbrückungshilfe II (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)).
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Sollte es sich um eine Rückfrage handeln, bitten wir Sie, auf diese Mail zu antworten, damit der E-Mail Verlauf vollständig erhalten bleibt. Dies trägt zur schnelleren Bearbeitung Ihres Anliegens bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Support-Hotline für Überbrückungshilfe
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Phone: +49 30 530 199 322
E-Mail: [email protected]
----------

Zu diesem Schreiben ist folgendes anzumerken:

Es mag strittig sein, wie transparent man als Prüfkonzern so auftritt, als „Beauftragter“ des Wirtschaftsministeriums. Unter der Telefonnummer jedenfalls meldet sich „Supporthotline des Bundeswirtschaftsministeriums“. Erst auf energische Nachfrage erfährt man, dass man bei KPMG ist. Was übrigens bereits die eMail-Adresse des Absenders zweifelsfrei erkennen lässt.

Der Sachbearbeiter unterschlägt hier, dass es in der zitierten FAQ einen zweiten Absatz gibt, in dem ein Umsatzausfall von 30% bezogen auf einen größeren Zeitraum als Antragsberechtigung gibt. Das kann grob fahrlässig sein (es geht um Existenzen!), oder gar Vorsatz. Warum Vorsatz? Es könnte durchaus sein, dass man dort auf „Anweisung“ arbeitet, soviel wie möglich mit „produzierten Pannen“ einzusparen. Andere Optionen sieht man diesseits nicht. Pannen dieser Art sind auch leider nicht das erste Mal.

Unser nettes telefonisches Angebot von heute (29.05.2024), diesen Fehler doch auf Hinweis einfach zu korrigieren, wurde mit „halten Sie den Dienstweg ein, der Steuerberater soll uns schreiben“ beantwortet. Obwohl der KPMG Sachbearbeiter Herr P. klar den Fehler erkannte, aber meinte, er könne leider nichts machen. Zügige und effiziente Bearbeitung sieht anders aus, jetzt entstehen wieder Steuerberaterkosten. Und mehr „abzurechnende Stunden“ bei KPMG.

Fraglich ist, wer stellt letztendlich die Schlussbescheide aus? Wie wird die Arbeit dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaften von Behördenseite beaufsichtigt und nachgeprüft? Wer überprüft datenschutzrechtliche Belange? Ein Schlussbescheid, der auf solch offensichtlichen Fehlern ausgestellt wird, landet mit Sicherheit vor dem Verwaltungsgericht. Wer trägt die Verantwortung für dies?

Diese 3 Gesellschaften kosten laut Bund der Steuerzahler deutlich dreistellige Millionen Summen. Da fragt man sich so manches. Sollte diese „Bearbeitungsqualität“ weiter einreißen, na dann viel Spaß. Die Verwaltungsgerichte haben das wirklich nicht verdient und die prüfenden Dritten auch nicht. Diese waren ohnehin schon im Protestmodus wegen kleinteiligster Nachfragen. Wenn sich jetzt solcherlei Bearbeitungsmehraufwendungen durch Pannen auftun, waren auch deren Bemühungen umsonst.

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