IG NRW-Soforthilfe

IG NRW-Soforthilfe IG - NRW Soforthilfe (FB Gruppe) ist ein Zusammenschluss der NRW Selbständigen. Betroffene willkommen bei uns.

Wir setzten uns kritisch mit den Corona-Wirtschaftshilfen auseinander, speziell der NRW-Soforthilfe 2020.

       -nrw-soforthilfeReiner Hermann und Marc Schuirmann kämpfen seit Jahren für Gerechtigkeit, was die Soforthilfe zur...
24/04/2025

-nrw-soforthilfe

Reiner Hermann und Marc Schuirmann kämpfen seit Jahren für Gerechtigkeit, was die Soforthilfe zur Pandemiezeit
angeht.

Zum stand der Dinge, und warum es sich lohnt zu kämpfen, erzählen die beiden im Kaffeeklatsch.

Zu hören am Freitag von 19-20 Uhr und am Sonntag von 14-15 Uhr Uhr als Wiederholung.

Der KaffeeKlatsch wird unterstützt von der GVG, Meine Energie, und dem Kuchen vom Simonshof

Was bisher geschah.... 😁und Ausblick auf die Zukunft im Streit um die NRW Soforthilfe-Zeit für ein Update und ein paar S...
24/03/2025

Was bisher geschah.... 😁
und Ausblick auf die Zukunft im Streit um die NRW Soforthilfe
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Zeit für ein Update und ein paar Statistiken zur „NRW Soforthilfe 2020“.
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Von ca. 430.000 NRW Soforthilfeanträgen wurden Ende 2021 nach dem ersten Rückmeldeverfahren (Frist 31.10.2021) ca. 283.000 Schlussbescheide erlassen.
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Im Januar 2022 haben mit uns insgesamt nur etwa 1.600 Leute geklagt, was aber trotzdem für erheblichen Wirbel gesorgt hat. Die häufigsten Gründe, warum Betroffene nicht geklagt haben, war Angst vor einer Niederlage gegen NRW, finanzielle Bedenken wegen der Gerichtskosten sowie die Tatsache, dass die Schlussbescheide zur Unzeit kurz vor Weihnachten 2021 kamen und in der einmonatigen Frist über die Festtage und Jahreswechsel schwerlich ein Rechtsbeistand konsultierbar war.
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Da wir 2022 an drei Verwaltungsgerichten (Düsseldorf, Köln, Gelsenkirchen) und am 17.03.2023 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gewonnen haben, musste ein neues Rückmeldeverfahren nach Vorgaben des OVG neu aufgesetzt werden. Das dauerte nach dem Urteil bis Ende Oktober 2024, also rund 19 Monate!!
Pressemitteilung des Landes NRW dazu:
https://www.land.nrw/pressemitteilung/neues-rueckmeldeverfahren-der-nrw-soforthilfe-2020-startet

Die Rückmeldefrist lief bis 26.02.2025, wurde aber teilweise individuell verlängert, da aufgrund technischer Probleme nicht alle Betroffenen rechtzeitig eine Vorgangsnummer für das neue Rückmeldeverfahren erhielten.
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Die Verbesserungen gegenüber dem ersten Rückmeldeverfahren sind wie folgt:
- Vollständige Lebenshaltungskosten für Einzelunternehmer förderfähig, die bis einschließlich 01.04.2020 den Antrag stellten. Zuvor wurde hier nur eine Pauschale von 2.000 EUR für den gesamten dreimonatigen Förderzeitraum gewährt.
- Bessere Abrechnung des „Liquiditätsengpass“: Gewinne aus späteren Monaten des dreimonatigen Förderzeitraums werden nicht mehr mit Verlusten aus Vormonaten verrechnet.
- Tagesscharfe Abrechnung des „Liquiditätsengpass“ ist möglich, statt nur monatsgenaue Abrechnung.
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Es haben ca. 22.000 Soforthilfeempfänger ordnungsgemäß am ersten Rückmeldeverfahren teilgenommen, aber KEINEN Schlussbescheid erhalten, da NRW nach unserer Klagewelle im Januar 2022 den Versand der Schlussbescheide stoppte.
Es haben ca. 57.000 Soforthilfeempfänger rechtsuntreu keine Rückmeldung getätigt und werden jetzt mit dem deutlich verbesserten neuen Rückmeldeverfahren „belohnt“, welches wir ja vor den Gerichten erstritten haben.
Ca. 63.000 Soforthilfeempfänger haben im ersten Rückmeldeverfahren auf die Soforthilfe verzichtet, was aufgrund missverständlicher Formulierungen in den Richtlinien zur NRW Soforthilfe nun ebenfalls für Rechtsstreite vor den Verwaltungsgerichten sorgt.
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Die Landesregierung beschloss per Kabinettbeschluss am 14.03.2023, noch VOR dem Urteil des OVG Münster, an den nun rechtswidrigen Schlussbescheiden festzuhalten, so dass ca. 283.000 Betroffene auf rechtswidrigen aber bestandskräftigen Schlussbescheiden sitzen blieben, während ca. 84.000 Betroffenen den Weg zum neuen Rückmeldeverfahren eröffnet wurde.
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Zwischen den beiden "Verwendungsnachweisverfahren" bestehen massive Unterschiede. Allein Positionen wie Lebenshaltungskosten, also private Wohnkosten, Krankenversicherung, Renten- oder Lebensversicherung usw. fehlen zu Unrecht den 283.000 Soforthilfeempfängern, die nach altem Rückmeldeverfahren abgerechnet haben und deren Schlussbescheide bestandskräftig erklärt wurden.
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Darüber hinaus wird der „Liquiditätsengpass“ im neuen Rückmeldeverfahren, nicht perfekt, aber deutlich sinnvoller berechnet. Wurden im ersten Rückmeldeverfahren noch sämtliche Einnahmen in den drei Monaten mit den Ausgaben verrechnet, so werden jetzt nur noch Überschüsse aus früheren Monaten mit Verlusten aus Folgemonaten verrechnet. Überschüsse aus späteren Monaten werden nicht mehr mit Verlusten aus Vormonaten verrechnet (rückgetragen), so dass die Soforthilfe nun endlich eine „echte Hilfe“ darstellt.
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Auch dies wird den 283.000 Betroffenen mit bestandskräftigem Schlussbescheid verwährt und stellt eine massive Ungleichbehandlung dar, die durch keinen Sachgrund gerechtfertigt ist.
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Es gibt also in NRW ca. 283.000 Betroffene, denen unser neuester Lösungsansatz sehr helfen könnte, denn wir denken, eine rechtliche Möglichkeit gefunden zu haben, in diesen Fällen den Schlussbescheid doch noch mal angreifen zu können.
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Auch gibt es unserer Ansicht nach erhebliche Rechtsverstöße beim Versand des Schlussbescheides. Diese sind unserer Meinung nach dazu geeignet, diesen für unwirksam bzw. nichtig erklären zu lassen. Das würde die Soforthilfeempfänger der ersten Abrechnung in die Lage versetzen, neu und rechtskonform abzurechnen.
Es geht uns nicht um pauschales "Geld behalten" können, sondern um gleiche, faire Abrechnung für alle.
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In diesem Sinne werden wir in Kürze zunächst weitere Musterverfahren anstreben, um dies vor den Verwaltungsgerichten zu klären, damit "Ihr" folgen könnt.
Sollten wir damit Erfolg haben, besteht für jeden Betroffenen die Möglichkeit, den Schlussbescheid noch einmal anzugreifen und ebenfalls von den Verbesserungen zu profitieren, die wir bereits für rund 84.000 Betroffene erreicht haben. Ein Schreiben, um evt. möglicher „Verwirkung“ vorzubeugen, ist bei uns im Mitgliederbereich abrufbar.
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Meldet euch bei uns auf Facebook an und tretet unserer Gemeinschaft bei. Wir bitten daher auch weiterhin um Unterstützung zur Finanzierung unserer Klagen, alle Infos dazu sind hier:
https://ig-nrw-soforthilfe.de/mitmachen
Die o.g. Zahlen sind aus (hinterfragenswerten) schriftlichen Berichten des MWIKE an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie entnommen:
https://www.ig-nrw-soforthilfe.de/images/downloads/2023-12-04-Bericht-Rueckmeldeverfahren-Soforthilfen-2020-3.pdf
https://www.ig-nrw-soforthilfe.de/images/downloads/2024-01-12-Bericht-Corona-Soforthilfen-Kommentiert.pdf
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D.h. im Klartext ! - Alte Rückmeldung, alter Schlussbescheid, nicht geklagt, jetzt gibt es noch Chancen !! Beitreten ! Egal ob schon zurückbezahlt ist, Geld kommt zurück, im Falle des Obsiegens!
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Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung:
Reiner Hermann oder Marc Schuirmann 😃

Frohes Neues Jahr ! ... und gleich-was "Lustiges" zum Jahresanfang 😅-Falls man denkt, NRW würde nur Selbständige und Unt...
05/01/2025

Frohes Neues Jahr ! ... und gleich
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was "Lustiges" zum Jahresanfang 😅
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Falls man denkt, NRW würde nur Selbständige und Unternehmer vera...schen, da liegt man falsch 😃
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NRW zieht eine ähnliche Nummer wie bei den Selbstständigen nun mit den eigenen Staatsdienern durch 👀. Traurig aber wahr.
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Rund 55.000 Landesbeschäftigte hatten in 2022 Widerspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung eingelegt, weil sie diese für rechts- und verfassungswidrig betrachteten.
Das gab es wohl schon früher so, die Verfahren wurden dann alle ruhend gestellt, bis in Musterverfahren entschieden wurde.
Macht ja auch Sinn.
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Nun hat NRW wohl kurz vor Weihnachten angekündigt, all diese 55.000 Widersprüche Anfang 2025 mit Ablehnungsbescheiden abzuschmettern, was eben sämtliche Betroffene dazu zwingt, gegen diese Bescheide vor den Verwaltungsgerichten zu klagen!
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Eine tolle Meldung an die Betroffenen, kurz vor Weihnachten 🙈
Aber das kennen wir ja schon von den Soforthilfe Schlussbescheiden im Dezember 2021 😉
NRW rechnet wohl damit, dass sich (wie bei den Soforthilfe-Betroffenen) nur wenige dazu aufraffen, tatsächlich vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen...
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Selbst bei nur 5 - 10% sind das tausende von Klagen, die Verwaltungsgerichte werden begeistert sein 🥳
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Hier die Pressemitteilung des DRB NRW (Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen):
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https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/presseerklaerung-vom-16122024
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Unsere Meinung dazu:
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Liebe Landesbeschäftigte, falls ihr Tipps braucht, wie ihr euch koordiniert dagegen wehren könnt, wendet euch vertrauensvoll an die IG NRW-Soforthilfe, wir haben da so ein paar Erfahrungen 😉
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Klartext: Wir stellen interessierten Landesbeschäftigten gerne kostenlos in Kürze eine passende "fristwahrende Klage" mit Antrag auf Ruhendstellung zur Verfügung. Kennt NRW schon, die Gerichte auch, hat sich bewährt 😉😅 Weiteres in Kürze.
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Keine Rechtsberatung! 😉

01/08/2024

Reiner Hermann gab am 29.07.2024 ein Interview für ZDF, wir waren mit unserem Thema in der Sendung "ZDF Heute" am selben Abend in der 19 Uhr Ausgabe präsent.

20/07/2024

In der WDR Sendung "Aktuelle Stunde" vom 18.07.2024 wurde das Interview mit Reiner Hermann ebenfalls in einem Beitrag verwendet.

20/07/2024

Das Thema "Rückforderung von Soforthilfe" ist aktuell wieder etwas präsenter in den Medien, Reiner Hermann gab vor kurzem ein Interview für den WDR, das für einen Beitrag in der Tagesschau am 18.07.2024 verwendet wurde.

Wichtig! Prüfungen bei Wirtschaftshilfen!NRW rüstet sich zur Zeit augenscheinlich mit drei internationalen Wirtschaftspr...
29/05/2024

Wichtig! Prüfungen bei Wirtschaftshilfen!

NRW rüstet sich zur Zeit augenscheinlich mit drei internationalen Wirtschaftsprüfungskonzernen, namentlich -KPMG-, -PWC- und -Deloitte- hoch, um den Antragstellern auf Wirtschaftshilfen das Leben schwer zu machen, bzw. soviel Geld wie möglich zurück zu holen, egal was es kostet.

Was wird geprüft ??

Insbesondere wird zunächst einmal die grundsätzliche Antragsberechtigung geprüft. Soforthilfe, November + Dezemberhilfe sind da z.B. ganz ganz vorne. Überbrückungshilfen natürlich auch, hier kommt dann noch die neue Spiel

Danach wird natürlich der Nachweis geprüft, dass der "Schaden" auch tatsächlich coronabedingt war.

Sodann geht es in die Einzelpositionen und Berechnungen, insbesondere des Umsatzausfalls bei den Überbrückungshilfen. Hervorzuheben sei dabei, dass man "gelernt" hat: FAQs werden ja nicht mehr geändert, sondern es erfolgt z.B. eine andere Rechtsauslegung innerhalb der Formulierung der verschiedenen FAQs.
Das was nun eintritt, ist der aktuell uns vorliegende Fall aus Köln. Hier der original Textausschnitt von KPMG:
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Sehr geehrter Herr Steuerberater, *(Name entfernt)
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unsere Rückmeldung auf das bestehende Anliegen lautete:
Vielen Dank für Ihre zugesendeten Unterlagen.
Nach Überprüfung Ihrer Unterlagen sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen:
Für die Überbrückungshilfe II ist ein Umsatzeinbruch im gesamten Zeitraum von mindestens 50% erforderlich.
Jedoch liegt der von Ihnen angegebene Umsatzeinbruch mit 39,28% unter dieser Grenze, weswegen Sie leider keine Antragsberechtigung haben (siehe Screenshot im Anhang).
Weitere Informationen zu der Antragsberechtigung können Sie den FAQ 1.1. "Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?" entnehmen (Überbrückungshilfe Unternehmen - Überbrückungshilfe II (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)).
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Sollte es sich um eine Rückfrage handeln, bitten wir Sie, auf diese Mail zu antworten, damit der E-Mail Verlauf vollständig erhalten bleibt. Dies trägt zur schnelleren Bearbeitung Ihres Anliegens bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Support-Hotline für Überbrückungshilfe
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Phone: +49 30 530 199 322
E-Mail: [email protected]
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Zu diesem Schreiben ist folgendes anzumerken:

Es mag strittig sein, wie transparent man als Prüfkonzern so auftritt, als „Beauftragter“ des Wirtschaftsministeriums. Unter der Telefonnummer jedenfalls meldet sich „Supporthotline des Bundeswirtschaftsministeriums“. Erst auf energische Nachfrage erfährt man, dass man bei KPMG ist. Was übrigens bereits die eMail-Adresse des Absenders zweifelsfrei erkennen lässt.

Der Sachbearbeiter unterschlägt hier, dass es in der zitierten FAQ einen zweiten Absatz gibt, in dem ein Umsatzausfall von 30% bezogen auf einen größeren Zeitraum als Antragsberechtigung gibt. Das kann grob fahrlässig sein (es geht um Existenzen!), oder gar Vorsatz. Warum Vorsatz? Es könnte durchaus sein, dass man dort auf „Anweisung“ arbeitet, soviel wie möglich mit „produzierten Pannen“ einzusparen. Andere Optionen sieht man diesseits nicht. Pannen dieser Art sind auch leider nicht das erste Mal.

Unser nettes telefonisches Angebot von heute (29.05.2024), diesen Fehler doch auf Hinweis einfach zu korrigieren, wurde mit „halten Sie den Dienstweg ein, der Steuerberater soll uns schreiben“ beantwortet. Obwohl der KPMG Sachbearbeiter Herr P. klar den Fehler erkannte, aber meinte, er könne leider nichts machen. Zügige und effiziente Bearbeitung sieht anders aus, jetzt entstehen wieder Steuerberaterkosten. Und mehr „abzurechnende Stunden“ bei KPMG.

Fraglich ist, wer stellt letztendlich die Schlussbescheide aus? Wie wird die Arbeit dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaften von Behördenseite beaufsichtigt und nachgeprüft? Wer überprüft datenschutzrechtliche Belange? Ein Schlussbescheid, der auf solch offensichtlichen Fehlern ausgestellt wird, landet mit Sicherheit vor dem Verwaltungsgericht. Wer trägt die Verantwortung für dies?

Diese 3 Gesellschaften kosten laut Bund der Steuerzahler deutlich dreistellige Millionen Summen. Da fragt man sich so manches. Sollte diese „Bearbeitungsqualität“ weiter einreißen, na dann viel Spaß. Die Verwaltungsgerichte haben das wirklich nicht verdient und die prüfenden Dritten auch nicht. Diese waren ohnehin schon im Protestmodus wegen kleinteiligster Nachfragen. Wenn sich jetzt solcherlei Bearbeitungsmehraufwendungen durch Pannen auftun, waren auch deren Bemühungen umsonst.

17/05/2024

Rückforderung der NRW-Soforthilfe? Ratenzahlung vereinbart? Noch keinen Schlussbescheid bekommen?

Seit 2020 kämpfen wir gegen NRW für Fairness und Gerechtigkeit, mit zahlreichen Erfolgen vor Gericht!
Wie wir auch dir helfen können und warum es sich lohnt, sich an unserem Crowdfunding zu beteiligen, verraten wir in diesem Video.

IG NRW-Soforthilfe: Von Unternehmern - Für Unternehmer
https://www.ig-nrw-soforthilfe.de

05/04/2024

Die IG NRW-Soforthilfe hat sich im Juli 2020 gegründet, als uns allen klar wurde, in welches Chaos die eigentlich gut gemeinte "NRW Soforthilfe 2020" zu driften drohte.
Reiner Hermann fasst zusammen, was wir seitdem geleistet haben und warum es immer noch für alle Betroffenen Sinn macht, sich unserem Crowdfunding anzuschließen.

03/04/2024

Reiner Hermann fasst zusammen, wie es aktuell um die noch laufenden Gerichtsverfahren in Sachen "NRW Soforthilfe 2020" steht, wie diese im Einzelnen ablaufen und warum es so lange dauert, bis das Verfahren beendet ist.

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