11/06/2026
🚑 𝐑𝐞𝐭𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐝𝐢𝐞𝐧𝐬𝐭-𝐅𝐞𝐡𝐥𝐟𝐚𝐡𝐫𝐭𝐞𝐧: 𝐖𝐚𝐬 𝐛𝐞𝐝𝐞𝐮𝐭𝐞𝐭 𝐝𝐢𝐞 𝐧𝐞𝐮𝐞 Ü𝐛𝐞𝐫𝐠𝐚𝐧𝐠𝐬𝐥ö𝐬𝐮𝐧𝐠?
Im Streit um die Kosten für Rettungseinsätze ohne Krankenhaustransport (sogenannte Fehlfahrten) gibt es eine neue Regelung für NRW. Die Krankenkassen übernehmen künftig die Hälfte der Kosten, sofern die Fehlfahrten maximal 15 % der Gesamtfahrten ausmachen. Ein zuvor in einigen Städten angedachter Eigenanteil für Bürger von bis zu 267 Euro ist damit abgewendet.
𝐃𝐚𝐬 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐝𝐢𝐞 𝐝𝐢𝐫𝐞𝐤𝐭𝐞𝐧 𝐀𝐮𝐬𝐰𝐢𝐫𝐤𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐍𝐞𝐮𝐫𝐞𝐠𝐞𝐥𝐮𝐧𝐠 𝐢𝐦 Ü𝐛𝐞𝐫𝐛𝐥𝐢𝐜𝐤:
👉 Für die Bürgerinnen und Bürger: Die Kosten für Einsätze ohne anschließenden Kliniktransport werden nicht auf die Patienten umgelegt. Niemand muss aus finanziellen Gründen zögern, im Ernstfall die 112 zu wählen.
👉 Für die Städte und Gemeinden: Die Kommunen müssen die verbleibende Hälfte der Kosten aus eigenen Mitteln finanzieren. Dies sorgt für zusätzliche Belastungen der ohnehin angespannten Haushalte. Kommunen, die bereits über Satzungen mit höheren Refinanzierungssätzen verfügen, sind von dem Musterbeschluss kaum betroffen.
👉 Für die Krankenhäuser: Experten der Krankenhausgesellschaft befürchten, dass Patienten vermehrt auch ohne echten Notfall in Kliniken gefahren werden könnten, um Fehlfahrten zu umgehen. Dies könnte die Belastung in den Notaufnahmen weiter erhöhen.
Eine dauerhafte gesetzliche Regelung durch den Bund wird für das Jahr 2027 erwartet.