07/06/2026
Unterstützung im Alltag!
Wir unterstützen Sie zuverlässig in Ihrem Alltag – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Ob täglich, wöchentlich oder in einem anderen Rhythmus: Umfang und Häufigkeit unserer Hilfe stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher ist die Pflegeberatung in regelmäßigen Abständen verpflichtend. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung halbjährlich erfolgen.
Unser Service für Sie:
Erinnerung an anstehende Beratungstermine
Unterstützung bei der Terminplanung
Persönliche und kompetente Beratung
Rufen Sie uns an – wir behalten Ihre Fristen im Blick und helfen Ihnen dabei, alle Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.