14/07/2026
Muss man nicht verstehen, Frauen entscheiden sich gezielt ohne Partner auf eine künstliche Befruchtung, und fordern dann die Allgemeinheit zur Kasse?
Es ist ein Familienmodell, das für viele Diskussionen sorgt: Als Solo-Mütter werden Frauen bezeichnet, die sich bewusst ohne Partner für ein Kind entscheiden – und damit auch die volle Verantwortung übernehmen. Oft werden sie mithilfe einer Samenspende schwanger. Nun hat das Verwaltungsgericht Bremen vier Solo-Müttern Recht gegeben und die Stadt Bremen verpflichtet, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz an die Kinder zu bewilligen. Damit haben auch diese Kinder Anspruch auf den staatlichen Unterhaltsvorschuss. Unterhaltsvorschuss wird vom Staat gezahlt, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Seit Mitte 2017 kann das Geld so lange fließen, bis das jeweilige Kind 18 Jahre alt wird. Bislang hatte sich Bremen wie viele andere Kommunen auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 gestützt und diesen den Solo-Müttern bzw. ihren Kindern verweigert. Das Verwaltungsgericht Bremen sieht die Rechtslage inzwischen jedoch anders: https://trib.al/updYAq0