22/06/2026
Marktgemeinderat verweigert Einvernehmen für Windenergievorhaben im Maßenholz
Der Marktgemeinderat Essenbach hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 2026 das gemeindliche Einvernehmen für das geplante Windenergievorhaben in der Konzentrationsfläche 7.2 „Maßenholz“ mehrheitlich verweigert.
Der Tagesordnungspunkt gelangte aufgrund eines Nachprüfungsantrags in den Marktgemeinderat. Zuvor hatte sich der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ausgesprochen. Bereits im Februar 2026 hatte der Marktgemeinderat jedoch dieselbe Angelegenheit behandelt und das Einvernehmen wegen offener Fragen zur Erschließung verweigert.
Ausgangspunkt der erneuten Beratung war die Stellungnahme des Landratsamtes. Dieses vertritt die Auffassung, dass die erforderliche Erschließung durch eine aufschiebende Bedingung im Genehmigungsbescheid abgesichert werden kann. Danach dürfte mit dem Bau erst begonnen werden, wenn die notwendigen Geh- und Fahrtrechte grundbuchrechtlich gesichert und die entsprechenden Nachweise vorgelegt worden sind.
In seinem Wortbeitrag setzte sich Marktgemeinderat Karl-Josef Wenninger mit dieser Frage auseinander. Er verwies darauf, dass es sich bei dem Vorhaben nicht um sieben gewöhnliche Windräder, sondern um sieben Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 266,5 Metern handelt. Die Fundamente sollen einen Durchmesser von 29,1 Metern und eine Tiefe von 2,9 Metern aufweisen. Für jede einzelne Anlage müssen rund 1.900 Kubikmeter Erdreich ausgehoben werden.
Darüber hinaus sind umfangreiche Schwerlasttransporte erforderlich. Angeliefert werden müssen unter anderem Turmsegmente, Maschinenhäuser, Rotorblätter mit Längen von über 80 Metern sowie große Mengen an Beton und Stahl. Für die Montage werden Großkräne, Kranstellflächen und leistungsfähige Zufahrtswege benötigt. Auch während der jahrzehntelangen Betriebszeit müssen die Anlagen für Wartungs- und Reparaturarbeiten erreichbar bleiben. Gleiches gilt für einen späteren Rückbau.
Wenninger führte aus, dass die Erschließung deshalb keine Nebenfrage, sondern eine grundlegende Voraussetzung für das gesamte Vorhaben sei. Ohne gesicherte Zufahrten könnten weder die Baumaterialien angeliefert noch die Anlagen errichtet, betrieben oder später zurückgebaut werden. Zur Veranschaulichung zog er den Vergleich zu einem Einfamilienhaus: Bereits dort müsse die Erreichbarkeit des Grundstücks vor einer Genehmigung gesichert sein. Umso mehr stelle sich diese Frage bei sieben Windenergieanlagen dieser Größenordnung.
Nach Abschluss der Beratung verweigerte der Marktgemeinderat mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen.
Damit bleibt das Gremium bei seiner bereits im Februar gefassten Beschluss, dass hier das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird. Ob das Landratsamt die beantragte Genehmigung dennoch auf Grundlage der vorgesehenen aufschiebenden Bedingung erteilt, wird das weitere Verfahren zeigen.