10/06/2026
Kevelaer ist eine beschauliche kleine Stadt im Rheinland und ein bekannter Wallfahrtsort. Dort gibt es viele Kirchen und noch mehr Devotionalienläden und zudem ein Gymnasium, das den Namen des Kardinals Graf Galen trägt, des „Löwen von Münster“. Alles also ziemlich fromm und christlich.
Doch an eben diesem Gymnasium trug es sich dieser Tage zu – die WAZ berichtete am 22. Mai 2026 –, dass den Schülerinnen und Schülern einer achten Klasse im Rahmen des S*xualkundeunterrichts eine besondere Aufgabe gestellt wurde.
Die Kinder sollten offen werden für die Vielfalt menschlicher Erscheinungen und Wünsche und bekamen deshalb den architektonischen Plan eines Hauses vorgelegt; sie sollten dort auf dem Wege von intensiven Gruppengesprächen einen Treffpunkt für Menschen aller nur denkbaren Diversitäten und Handicaps planen, um zu zeigen, dass jeder Mensch die Chance bekommen muss, mit seinen jeweils eigenen Besonderheiten ungestört und ohne Hindernisse am Leben der Allgemeinheit teilhaben zu können.
Was hat das mit dem S*xualkundeunterricht in einer achten Klasse zu tun?
Nur gemach.
Der vorgelegte Grundriss war nämlich der eines tatsächlich existierenden Bordells, und die Schulkinder sollten nun ein Bordell entwerfen, in dem sich die diversesten Menschen wohlfühlen können und niemand sich ausgegrenzt fühlen müsste.
Weder die Schule noch – angeblich – die Elternpflegschaft der Klasse fanden das in irgendeiner Hinsicht bedenkenswert oder gar anstößig. Die Idee diente schließlich der Akzeptanz aller nur denkbaren sexuellen Wünsche, die ja auch die hier wirkenden Schulkinder irgendwann entwickeln würden.
Hoffentlich handelt es sich bei diesen möglichen Wünschen nur um die gesetzlich erlaubten. Denn auch vor der Ausübung einer leidenschaftlichen Liebe zu einer Angoraziege steht das Tierschutzgesetz, obwohl die Ziege verliebte Avancen unverletzt überstehen dürfte.
Aber Spaß beiseite. Dafür ist das Thema zu erschreckend.
Der Direktor der Schule fand die Idee einer Bordellplanung auch im Nachhinein immer noch begrüßenswert. Schließlich soll die Schule die Kinder ja auf das Leben vorbereiten. Und im Internet finden die lieben Kleinen ja noch ganz andere Sachen. Sind ja schließlich Teenager. Und da spielt S*x eine große Rolle. Und die Schule kann auf diesem Wege vor Verunsicherungen schützen.
Der gute Mann unterliegt hier offensichtlich einem doppelten Irrtum.
Es ist eben ein Unterschied, ob ein Schüler oder eine Schülerin aus eigenem Interesse oder schlichter Neugier privat im Internet herumstreift – oder in früheren Zeiten im elterlichen Bücherschrank nach „Die Frau als Hausärztin“ mit aufklappbaren nackten Menschen, nach Kunstbüchern mit „verbotenen“ Bildern oder der „Josefine Mutzenbacher“ suchte –, oder ob einem Kind dergleichen im Schulunterricht geboten wird, im Kreis grinsender Mitschüler, vielleicht peinlich berührt, verstört oder gar entsetzt, als Aufgabe übergestülpt, ganz gleich, ob sie das wollen oder nicht.
Darüber hinaus sind Achtklässler in der Regel dreizehn Jahre alt. Damit sind sie gesetzlich noch Kinder. Rein rechtlich gesehen sind sie vor erwachsener S*xualität zu schützen, nicht ihr auszusetzen.
Alles andere ist sexueller Missbrauch.
Das hier Geschehene, angeblich mit Zustimmung der Eltern, ist weit mehr als ein pädagogischer Missgriff.
Es ist ein Verbrechen.