22/06/2026
Kurioses ereignete sich letzten Donnerstag im Bochumer Rat.
Abgesehen von der Fraktion der AfD stimmten alle anderen Fraktionen für eine Fortführung der Kooperation mit der sogenannten „Seebrücke Bochum“.
Völlig beratungsresistent zeigten sich die Vertreter von CDU bis zur umbenannten SED, wenn es um die Rechtslage geht. Für freiwillige, zusätzliche Aufnahmen ist allein der Bund zuständig, keinesfalls aber die Kommune.
Völlig beratungsresistent war man auch, wenn es darum ging, den Unterschied zwischen den Seenotrettern in Nord- und Ostsee und den NGO-Schiffen im Mittelmeer zu verstehen. Wer direkt vor der afrikanischen Küste kreuzt, Menschen von hochseeuntauglichen Booten aufnimmt und diese anschließend Hunderte Kilometer entfernt in den nächsten EU-Hafen bringen will (und nicht an das nahe afrikanische Ufer), dem geht es in erster Linie nicht um Seenotrettung.
Und nein, anders als insbesondere Grüne und Linke andeuten, ist die Alternative zur Rettung nicht die ausbleibende Rettung, sondern das Abstellen der Pull-Faktoren, die Menschen dazu bewegen, überhaupt auf ein derart hochseeuntaugliches Schiff zu steigen und sich in Lebensgefahr zu begeben.
Ist es nicht in Wahrheit so, dass diese kleinen Boote lediglich als Transfer zum NGO-Boot genutzt werden, die – rein zufällig natürlich – vor der afrikanischen Küste kreuzen?
Kurioses am Rande:
Die Gruppe „FDP-UWG: WAT“ hatte einen Änderungsantrag eingereicht (siehe: https://bochum.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXkoSchIPl52ubqWdcTtjWq0iFCXi7Qe6MHgHwqoPbL9/Aenderungsantrag_20261672_4._Nachtrag.pdf), der mit unserem Antrag inhaltlich übereinstimmte.
Nachdem wir Zustimmung signalisiert hatten, wurde genau dieser Änderungsantrag schnell zurückgezogen. Anschließend gab es „Prügel“ von den anderen Parteien der „politischen Mitte“!
Die Gruppe „FDP-UWG: WAT“ war in der Folge sichtlich bemüht, Abbitte zu leisten, um wieder in den erlauchten Kreis der anderen aufgenommen zu werden. Es wurde quasi schon als Todsünde bezeichnet, überhaupt nur einen Änderungsantrag zu einem AfD-Antrag zu stellen.
Peinlicher geht es kaum noch!
Anbei die Rede unseres stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Maik Klaus im Wortlaut:
Antrag der Fraktion der AfD:
(siehe:https://bochum.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeVD5GMEVxIvgdoa6-0LpRiUEKHeBwuXTPiIuXdKqP0A/Antrag_20261515.pdf )
„Austritt der Stadt Bochum aus der Initiative „Seebrücke – Sicherer Hafen Bochum“ und Aufhebung des Beschlusses zur freiwilligen Zusatzaufnahme von Migranten auf kommunaler Ebene“
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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Wenn wir heute über eine etwas kuriose Form der Seenotrettung im Mittelmeer reden müssen,
in einem kommunalen Rat,
in einer deutschen Großstadt mitten im Pott,
in einem Land, das sich bekanntlich nicht am Mittelmeer befindet,
dann liegt das nicht an der AfD.
Das liegt vielmehr an den anderen Fraktionen dieses Rats, die vor einigen Jahren meinten, sich weit jenseits ihrer Zuständigkeit bewegen zu müssen.
Sie berufen sich auf das Instrument der Seenotrettung im Mittelmeer und verschweigen wesentliche Hintergründe:
Die SOLAS-Konvention ist das wichtigste internationale Abkommen zur maritimen Sicherheit. SOLAS steht dabei für „Safety of life at sea“.
In dieser Konvention ist selbstverständlich auch geregelt, welche Sicherheitsausstattungen Boote haben müssen, die in See stechen. Man kann sagen: Keines dieser Boote, die Migrationswillige im Mittelmeer besteigen, hat auch nur annähernd diese erforderliche Ausrüstung.
Aber nicht nur diese Ausstattung fehlt. Es fehlt oftmals auch an einem eigenen Antriebsmotor, es fehlt an Treibstoff, es fehlt an Proviant. Für eine Mittelmeerüberfahrt sind diese Boote weder gedacht noch geeignet.
Eine aus diesen Parametern folgende Seenotsituation ist folglich bewusst herbeigeführt. Schließlich ist eine längere Fahrt auch gar nicht geplant. Man wartet in der Regel gutes Wetter ab und wird dann – so ist der Plan – in kürzester Zeit von Schiffen, die vor der Küste kreuzen, aufgenommen. All das ist mittlerweile perfekt organisiert.
Seenotrettung im Mittelmeer würde bedeuten: Ein solches Schlauchboot – kreuzend in unmittelbarer Nähe zur afrikanischen Küste – wird in Schlepp genommen und dorthin zurückgebracht, wo es gestartet ist. All das gehört übrigens zur Aufgabe der dortigen Küstenwache.
Für Sie übersetzt: Wird jemand bei Helgoland aus akuter Seenot gerettet, wird man ihn vermutlich nach Cuxhaven bringen und nicht nach Newcastle oder Stavanger.
Genau das passiert aber im Prinzip im Mittelmeer!
Nur mit viel Fantasie ließe sich eine Seenotrettung nach Bochum konstruieren: Mittelmeer – Straße von Gibraltar – Biscaya – Ärmelkanal – Nordsee – Waal – Rhein -Ruhr...und schon wäre man am Kemnader Stausee angekommen.
Sie merken hoffentlich auch, wie wenig hilfreich das alles ist.
Die NGOs berufen sich gerne auf das sogenannte Refoulement-Verbot, einen völkerrechtlichen Grundsatz, der die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Kann dieses Refoulement-Verbot aber Anwendung finden auf Staaten, die nicht nur Urlaubsländer sind, sondern in denen Migranten schon viele Monate, zum Teil Jahre, freiwillig verbracht haben, um sich eines Tages von dort auf den Weg nach Europa zu machen?
– Wohl kaum!
Selbst wenn wir diesem Ansatz dennoch zustimmen, so wäre trotzdem die Verbringung in den nächsten sicheren Hafen das Gebot der Stunde. Dieser sichere Hafen liegt dann aber nicht hunderte km entfernt auf EU-Territorium, sondern an der afrikanischen Küste.
Aber kommen wir jetzt zur Zuständigkeitsfrage: Haben die Kommunen überhaupt das Recht, über zusätzliche freiwillige Aufnahmen zu bestimmen, so wie es die Initiatoren der Seebrücke zu glauben scheinen?
Hierzu reicht ein Blick ins Aufenthaltsgesetz, in den § 23
Ich beginne mit dem Absatz 2:
Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt.
Kommen wir zu Absatz 1 – hier geht es um die Bundesländer. Diese haben identische Rechte aber mit einem wesentlichen Unterschied. Ich zitiere erneut:
„Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.“
Übersetzt: Sagt Innenminister Dobrindt „Nein“, dann wird nichts daraus. Das musste übrigens auch schon die NRW-Landesregierung schmerzlich erfahren.
Bei der sogenannten Seebrücke sind wir jetzt aber nicht auf der Landesebene, sondern auf der kommunalen Ebene in Bochum. Sie alle hier können jetzt im Aufenthaltsgesetz lange suchen, sie werden keine kommunale Zuständigkeit in dieser Frage finden.
Somit wird als Fazit doch schnell klar, dass die Kommunen a nicht zuständig sind und b es nicht die Aufgabe des Bundes ist, das Treiben im Mittelmeer zu unterstützen.
Leider hat die Ampel genau dies getan und hierfür das Geld der Steuerzahler verschwendet, bevor die Förderung zum 31. März 2025 dankenswerterweise ausgelaufen ist. Noch im ersten Quartal 2025 gingen knapp 900.000 Euro an fünf NGOs mit dem Schwerpunkt Mittelmeer.
Die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Linken hat zuletzt deutlich gezeigt, dass es sich bei ihrer sogenannten Seebrücke um reine Symbolpolitik handelt, ohne jegliche Wirkung.
Kommen wir noch einmal kurz zurück zum § 23 AufenthG. Dort heißt es auch: „Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird.“
Hierzu liebe Kollegen habe ich schon höchst amüsante Szenen im Integrationsausschuss des Landtags erlebt. Da saßen besonders edle Gutmenschen, die plötzlich bürgen mussten, und angeblich nicht wussten, worauf sie sich mit der Unterschrift eingelassen hatten.
Tja….
Und glauben sie mir eins, wenn ich damals das Sagen gehabt hätte, wäre der Steuerzahler hier nicht in die Bresche gesprungen.
Vielen Dank.