30/06/2025
Gemeinsame Pressemitteilung der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. und des Freundeskreises freilebender Wölfe e. V.
Wolfsschutzverbände klagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs
Wetzlar/Wolfsburg, 30. Juni 2025 – Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. und der Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. kündigen eine gemeinsame Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Änderung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) an.
Diese sieht vor, den Grauwolf (Canis lupus) von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (geschützt) zu überführen – ein Schritt, den die Verbände als politisch motivierten Willkürakt kritisieren.
Klage gegen das Verfahren und die Schwächung des Schutzes des Wolfs
In ihrer beabsichtigten Klage nach Artikel 263 [4] AEUV, die sich gegen die Richtlinie zur Änderung der FFH-RL richtet, machen die Umweltverbände geltend, dass:
• die Wahl des Verfahrens durch die EU-Kommission gegen Artikel 19 der FFH-RL
verstoße, der ein spezielles Änderungsverfahren für Anhang IV vorsieht,
• die Herabstufung rein politisch motiviert und nicht wissenschaftlich begründet sei,
• ein Missbrauch des Ermessensspielraums durch die EU-Kommission vorliege
• und zentrale Grundsätze der EU-Umweltpolitik (Artikel 191 AEUV) verletzt würden.
„Änderungen des Anhangs IV, die zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen
Fortschritt erforderlich sind, müssen laut FFH-RL einstimmig vom EU-Rat beschlossen werden.
Diese Regelung soll verhindern, dass der Schutz von Arten zum Spielball politischer Machtund Mehrheitsverhältnisse wird. Die Durchsetzung eines so sensiblen Themas im Schnellverfahren – unter Missachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse und ohne Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände - ist ein eklatanter Bruch rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien“, erklären die Verbände.
Mögliche Folgen für den europäischen Wolfsschutz
Die klagenden Organisationen setzen sich seit Jahrzehnten ehrenamtlich und gemeinnützig für Wolfs- und Herdenschutz ein. Sie warnen: Die Herabstufung könnte ein Einfallstor zur
Schwächung der gesamten FFH-RL sein – des wichtigsten Instruments des europäischen Natur- und Artenschutzrechts.
Die Schutzlockerung auf EU-Ebene werde nationale Schutzregelungen aufweichen und sehr wahrscheinlich zu Folgendem führen:
• dem Wegfall der Pflicht zur Prüfung von Alternativen zur Tötung von Wölfen – mit der Folge
anlassloser Tötungen,
• dem Wegfall der „juristischen Notwendigkeit“ für Herdenschutzmaßnahmen, vgl. Artikel 16
FFH-RL – mit der Folge, dass Förderung und Umsetzung flächendeckender
Herdenschutzmaßnahmen weitgehend entfallen könnten,
• der Einführung sogenannter „wolfsfreier Zonen“,
• der Zulassung regulärer Quotenjagden, die Risse an nicht ausreichend geschützten
Weidetiere nicht verhindern können,
• dem Wegfall der Verbote der absichtlichen Tötung, des Fangens und der Störung während
der Fortpflanzungszeit,
• dem Verlust des Schutzes von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten.
EuGH-Rechtsprechung: Der Schutz ist verpflichtend
Der Europäische Gerichtshof hat mehrfach bestätigt: Ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfs ist zu erreichen und dauerhaft zu sichern. Die FFH-RL enthält bereits ausreichend flexible Ausnahmeregelungen, vgl. Artikel 16 FFH-RL, etwa bei Gefahren für Mensch oder Nutztiere – ohne den strengen Schutz des Wolfes grundsätzlich in Frage zu stellen. Sie schafft Rechtssicherheit und ist eng mit der EU-Biodiversitätsstrategie und internationalen Vereinbarungen wie dem Montrealer Weltnaturschutzabkommen verbunden.
Artenschutz ist Klima- und Zukunftsschutz
„Natur- und Artenschutz ist kein Selbstzweck – er schützt unsere Lebensgrundlagen. Der Wolf ist eine Schlüsselart im Ökosystem: Er reguliert Wildtierbestände, stärkt die Biodiversität, schützt die Wälder.
In Zeiten von Artensterben und Klimakrise brauchen wir den Wolf mehr denn je. Er ist unser Verbündeter im Kampf für eine intakte Natur und eine lebenswerte Zukunft“, betonen die Verbände und haben eine Spendenkampagne initiiert, um finanzielle Unterstützung für die Deckung der Klagekosten zu erhalten:
Gerechtigkeit für die Wölfe - Klage vor dem EuGH
Pressekontakte:
GzSdW e.V.: Jörg Zidorn, [email protected], Tel. 0174/9065612
FfW e.V.: Hendrik Spieß, [email protected], Tel. 0176/ 51286763
Weitere Informationen:
🔗https://www.gzsdw.de/index.php
🔗https://www.freundeskreiswoelfe.de
https://www.gofundme.com/f/Klage-Schutzstatus-Wolf-EuGH?attribution_id=sl:c47f0fe7-9145-458f-ae52-fe293553182c&lang=de_DE&ts=1751033768&utm_campaign=fp_sharesheet&utm_medium=customer&utm_source=email