14/04/2020
Hinweis an die Öffentlichkeit und die Beteiligten eines Verfahrens
Aktuelle Hinweise zum Coronavirus:
Das Amtsgericht Andernach ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten.
Sollte bei Ihnen eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden sein oder Sie bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld als Verdachtsfall anzusehen sein, dürfen Sie das Amtsgericht Andernach nicht betreten!
Ein Verdachtsfall liegt vor, wenn
- Sie sich in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem Erkrankungen durch das Coronavirus vorkommen, und Sie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber, Durchfall, Atemprobleme oder gar eine Lungenentzündung haben oder
- Sie sich in einem vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet aufgehalten haben oder
- Sie Kontakt zu einer Person mit einer Erkrankung durch das Coronavirus hatten.
Die entsprechenden Risikogebiete sind aktuell über die Homepage des Robert-Koch-Instituts abrufbar:
https://www.rki.de/…/Neuartiges_Coronavi…/Risikogebiete.html
Sollten Sie in den vorgenannten Fällen – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt – zu einem Termin bei dem Amtsgericht Andernach geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.
Auch dann, wenn keiner der vorgenannten Fälle vorliegt, sollten Sie das Amtsgericht Andernach nur in zwingend notwendigen Fällen – zum Beispiel bei einer Ladung zu einem Termin – betreten.
In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen den telefonischen Kommunikationsweg
Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle
Bitte beachten Sie, sollte ein persönlicher Besuch des Amtsgerichts Andernach unabweisbar sein, die folgenden Hygieneempfehlungen:
1. Waschen Sie sich stets regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife – insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten. Krankheitserreger können dadurch nahezu vollständig entfernt werden.
2. Denken Sie auch an eine gute Husten- und Niesetikette und husten und niesen Sie zum Schutz anderer in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
3. Halten Sie beim Husten und Niesen größtmöglichen Abstand (mindestens ein Meter) zu anderen Personen – und drehen Sie sich am besten weg.
4. Halten Sie generell Abstand zu Personen, die Krankheitssymptome zeigen und verzichten Sie auf das Händeschütteln.
Einfache Hygieneregeln und Hinweise zum Händewaschen finden Sie auch unter:
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/
Sie haben eine Internetseite des Robert Koch-Instituts gewählt, die leider nicht oder nicht mehr existiert. Bitte prüfen Sie nochmals, ob Sie die Adresse korrekt eingegeben haben. Vermutlich liegt es aber daran, dass die Homepage des Robert Koch-Instituts im April 2012 überarbeitet wurde und neue...