26/06/2026
Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden im Wald und auf den Feldern sehr trocken. Die Waldbrandgefahrenstufe ist auf Stufe 3 (erheblich). Entsprechend hat der Kantonale Führungsstab am 25. Juni 2026 folgendes verfügt:
1. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter!). Davon ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen.
2. Feuerstellen sind JEDERZEIT zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen.
3. Es ist verboten, brennende Zi******en und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
4. Das Steigenlassen von “Himmelslaternen” welche durch offenes Feuer angetrieben werden ist generell verboten.
5. Das Entnehmen von Wasser für den Gemeinverbrauch ist verboten. (Gemeinverbrauch = Entnahme kleinerer Wassermengen mittels Eimer, Gieskanne o.äh. aus öffentlichen Gewässern)
Details sind der Verfügung zu entnehmen.