Einwohnergemeinde Niederbipp

Einwohnergemeinde Niederbipp Offizielle Facebook-Seite der Einwohnergemeinde Niederbipp
Ihre zentrale Anlaufstelle bei Fragen rund um die Gemeinde Niederbipp

Die Gemeinde Niederbipp liegt im schönen Kanton Bern, im Verwaltungskreis Oberaargau. Nachbargemeinden von Niederbipp sind Schwarzhäusern, Bannwil und Oberbipp im Kanton Bern sowie Laupersdorf, Balsthal, Oensingen und Kestenholz im Kanton Solothurn. Verkehrstechnisch ist Niederbipp mit Bahn- und Autobahnanschluss sehr gut erschlossen. Die Städte Langenthal, Solothurn und Olten sind auch mit den öf

fentlichen Verkehrsmitteln innert kurzer Zeit zu erreichen. Auch die städtischen Agglomerationen Bern, Basel und Zürich sind einfach erreichbar. Niederbipp liegt beim Bahnhof 468 m.ü.M., die Gemeindefläche erstreckt sich über
17.2 km2, wovon 5,4 km2 der Burgergemeinde gehören. Niederbipp hat rund 4700 Einwohner und ist somit eine der grössten Gemeinden im Bezirk Oberaargau. Die Gemeinde Niederbipp verfügt über Kindergarten, Primar- und Sekundarschule und Klassen zur besonderen Förderung. Die Schule Niederbipp bietet ausserdem eine Hausaufgabenhilfe an. Auch ist eine Tagesschule vorhanden, in welcher die Kinder über den Mittag, nach der Schule oder an freien Nachmittagen betreut werden. Die Kinder werden in neuzeitlichen Schulanlagen unterrichtet. Für vorschulpflichtige Kinder sind eine Spielgruppe sowie eine Kindertagesstätte vorhanden. Mehrere Hausärzte und Zahnärzte gewährleisten die medizinische Versorgung unserer Gemeinde. Ausserdem ist in der Gemeinde das Alterszentrum Jurablick mit Zimmern im Heim, sowie Ferienzimmer und Alterswohnungen vorhanden. Im Gesundheitszentrum Jura Süd befindet sich zudem die dahlia Niederbipp, in welcher pflegebedürftige Personen betreut werden. In Niederbipp befinden sich mehrere Einkaufsmöglichkeiten, auch werden regionale Spezialitäten bei verschiedenen Bauernhöfen angeboten. So gesehen bietet Niederbipp für alle etwas!

Sommeröffnungszeiten GemeindeverwaltungTäglich, ab Montag, 06.07.2026, bis Freitag, 07.08.2026, von 09.00 Uhr - 12.00 Uh...
11/06/2026

Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Täglich, ab Montag, 06.07.2026, bis Freitag, 07.08.2026, von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Bei dringenden Anliegen können Sie entweder telefonisch oder per E-Mail ([email protected]) einen Termin ausserhalb der Sommeröffnungszeiten vereinbaren.

Ab Montag, 10.08.2026, sind wir wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da.

Pikett-Nummer bei Notfällen ausserhalb der Öffnungszeiten im Bereich Werkbetriebe:
Tel. 079 664 90 26
-> Während den Öffnungszeiten wählen Sie bitte Tel. 032 633 60 81

Pikett-Nummer bei Notfällen im Bereich Elektrizitätsversorgung:
Tel. 062 916 57 57 (Ortsteil Niederbipp, IB Langenthal AG)
Tel. 0844 121 175 (Ortsteil Wolfisberg, BKW Energie AG)

Die Gemeindeverwaltung Niederbipp wünscht der Bevölkerung einen schönen Sommer.

Ausserordentliche ÖffnungszeitenDie Bauabteilung bleibt am Dienstag, 16. Juni 2026, aufgrund eines internen Anlasses ges...
08/06/2026

Ausserordentliche Öffnungszeiten

Die Bauabteilung bleibt am Dienstag, 16. Juni 2026, aufgrund eines internen Anlasses geschlossen.

Pikett-Nummern bei Notfällen:

Werkbetriebe:
079 664 90 26

Elektrizität, Ortsteil Niederbipp:
062 916 57 57 (IB Langenthal AG)

Elektrizität, Ortsteil Wolfisberg:
0844 121 175 (BKW Energie AG)

Die Einwohnergemeinde Niederbipp erhielt in den vergangenen Wochen vermehrt Meldungen betreffend eines störenden Geräusc...
22/05/2026

Die Einwohnergemeinde Niederbipp erhielt in den vergangenen Wochen vermehrt Meldungen betreffend eines störenden Geräuschs, oft als lautes Sirren oder Summen beschrieben, welches mutmasslich von einem ortsansässigen Gewerbe-/Industriebetrieb herrühre.

Die betreffende Firma prüft den Sachverhalt zurzeit mittels Lärmmessungen, die dazu dienen sollen, den Ursprung der Lärmimmissionen festzustellen. Eine neu in Betrieb stehende Anlage oder sonstige Änderungen, welche für die Geräusche verantwortlich sein könnten, sind nicht bekannt.

Wir werden den Sachverhalt weiter prüfen und geeignete Massnahmen anordnen, sobald der Grund für die neu auftretenden Lärmimmissionen bekannt ist. Ebenso stehen wir mit der zuständigen kantonalen Fachstelle in Kontakt.

Baustelle Industriestrasse-MoosmattwegAufgrund von Sanierungsarbeiten im Einmündungsbereich Moosmattweg/Industriestrasse...
06/05/2026

Baustelle Industriestrasse-Moosmattweg

Aufgrund von Sanierungsarbeiten im Einmündungsbereich Moosmattweg/Industriestrasse kommt es zu Verkehrseinschränkungen.

Die Arbeiten beginnen am 08.05.2026. An diesem Tag sind beide Strassen noch uneingeschränkt befahrbar.

Vom 11.05.2026 bis 13.05.2026 wird der Moosmattweg im Abschnitt zwischen der Einmündung in die Industriestrasse und dem südlich angrenzenden Bereich vollständig für den Verkehr gesperrt. Gleichzeitig ist im Kurvenbereich der Industriestrasse beim Abzweiger Moosmatt lediglich eine Fahrbahnhälfte befahrbar, weshalb mit Verkehrsregelungen zu rechnen ist.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Auffahrt und PfingstenDie Gemeindeverwaltung Niederbipp bleibt über Auffahrt und Pfing...
01/05/2026

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Auffahrt und Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung Niederbipp bleibt über Auffahrt und Pfingsten wie folgt geschlossen:

Auffahrt
- Mittwoch, 13. Mai 2026 – ganzer Tag geschlossen
- Donnerstag, 14. Mai 2026 – ganzer Tag geschlossen
- Freitag, 15. Mai 2026 – ganzer Tag geschlossen

Am Mittwoch, 13. Mai 2026, bleibt die Verwaltung infolge eines Personalanlasses ganztägig geschlossen.

Pfingsten
Montag, 25. Mai 2026 – ganzer Tag geschlossen

Die Telefone werden während dieser Zeit ebenfalls nicht bedient. Ab Montag, 18. Mai 2026, sowie ab Dienstag, 26. Mai 2026, sind die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung gerne wieder zu den ordentlichen Öffnungszeiten für Sie da.

Pikett-Nummer bei Notfällen im Bereich Werkbetriebe:
Tel. 079 664 90 26

Pikett-Nummer bei Notfällen im Bereich Elektrizitätsversorgung, Ortsteil Niederbipp:
Tel. 062 916 57 57 (IB Langenthal AG)

Pikett-Nummer bei Notfällen im Bereich Elektrizitätsversorgung, Ortsteil Wolfisberg:
Tel. 0844 121 175 (BKW Energie AG)

Wir danken für das Verständnis.

Anternstrasse - Verkehrsführung und UmleitungenAm Montag, 20. April 2026, starten die Sanierungsarbeiten der Anlagen der...
16/04/2026

Anternstrasse - Verkehrsführung und Umleitungen

Am Montag, 20. April 2026, starten die Sanierungsarbeiten der Anlagen der Elektrizitätsversorgung an der Anternstrasse. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis 3. Juli 2026.

Während der Bauzeit ist der Fussweg gesperrt. Eine entsprechende Umleitung für Fussgängerinnen und Fussgänger wird signalisiert.

Für den Fahrverkehr gelten folgende Etappen:

Etappe 1
20. April bis ca. 15. Mai 2026
Verkehrsführung auf Sicht, ohne Lichtsignalanlage und ohne Verkehrsdienst

Etappe 2
ca. 14. Mai bis ca. 3. Juli 2026
Teilweise Verkehrsregelung durch Verkehrsdienst
-> Komplettsperrung Anternstrasse vom 18. Mai bis 22. Mai 2026 (Umleitung via Zelgliweg). Der Zugang zu den Häusern ist jederzeit gewährleistet.

Etappe 3
ca. 29. Juni bis ca. 3. Juli 2026
Teilstrassensperrung mit Verkehrsregelung durch Verkehrsdienst

Die Fahrbahnbreite beträgt während der gesamten Bauzeit 3 Meter.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unvermeidlichen Einschränkungen.

Ein Plan der Umleitungsmassnahmen für die Fussgänger kann auf unserer Webseite heruntergeladen werden.

https://www.niederbipp.ch/aktuellesinformationen/2833672

Schutz vor Hagel, Wasser und SturmKostenlose Beratung und finanzielle UnterstützungNaturgefahren waren 2025 verantwortli...
08/04/2026

Schutz vor Hagel, Wasser und Sturm
Kostenlose Beratung und finanzielle Unterstützung

Naturgefahren waren 2025 verantwortlich für rund 16'000 Schäden an Gebäuden im Kanton Bern. Einige der Schäden durch übermässigen Hagel, Regen oder Wind lassen sich vermeiden oder vermindern.

Zwischen 2000 und 2025 betrugen die jährlichen Gebäudeschäden durch Naturgefahren im Kanton Bern zwischen 10 und 335 Millionen Franken. Elementarschäden beliefen sich 2025 auf 19,9 Millionen Franken. Gebäudeeigentümer:innen sind damit direkt von den Auswirkungen von Naturgefahren betroffen. Auch wenn Schäden infolge von Naturgefahren über die obligatorische Gebäudeversicherung gedeckt sind, fallen doch einige Aufwände für die Geschädigten an. Schäden müssen gemeldet und Handwerksbetriebe aufgeboten werden. Irgendwann reicht es den meisten Hauseigentümer:innen und sie wollen sich aktiv schützen.

Deshalb betreibt die GVB die Fachstelle Naturgefahren. Die Fachstelle berät Gebäudeeigentümer:innen kostenlos betreffend freiwilligen Gebäudeschutz bei Naturgefahren. Und auch Mieter:innen können einen Beitrag zur Vermeidung von Gebäudeschäden leisten. Auf fachstelle-naturgefahren.ch finden sich unter anderem 27 Tipps, die effektiv gegen Hagel, Sturm und Wasser helfen. Dazu gehören beispielsweise: Storen hochziehen bei Hagel, Wasserabläufe freihalten bei Regen und immer vorbereitet sein mit der App «Wetter-Alarm».

Nicht nur mit Beratung greift die GVB den Gebäudeeigentümer:innen unter die Arme. Sie unterstützt auch finanziell – sowohl bei der Planung als auch der Realisierung von freiwilligen, dauerhaften Massnahmen. Bei der Planung des Gebäudeschutzes (Fachplanung-GVB) beträgt der Beitrag 80 Prozent der Honorarkosten bis zum Maximalbetrag von 10’000 Franken (inkl. MWST). Die Realisierung der Schutzmassnahme wird mit 80 Prozent der Massnahmenkosten unterstützt. Auch höhere Beiträge sind in Ausnahmefällen möglich.

Tipps zu Schutzmassnahmen und weitere Informationen zum Angebot der Fachstelle Naturgefahren der GVB finden Sie hier:
www.fachstelle-naturgefahren.ch

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) breitet sich seit einigen Jahren zunehmend in der Schweiz aus. Als invasive Art...
30/03/2026

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) breitet sich seit einigen Jahren zunehmend in der Schweiz aus. Als invasive Art kann sie insbesondere für Honigbienen, Wildbestäuber sowie für die lokale Biodiversität ein Risiko darstellen. Da in den Sommer- und Herbstmonaten ein grosser Teil ihrer Beute aus Honigbienen besteht und sie Bienenstöcke gezielt belagern kann, ist eine frühzeitige Erkennung wichtig.

Wie vorgehen bei einer verdächtigen Sichtung?
Halten Sie mindestens einen Abstand von 5 Metern zum Nest und vermeiden Sie jegliche Erschütterungen in dessen Umgebung, da die Hornissen ihr Nest energisch verteidigen. Ein Stich der Asiatischen Hornisse ist jedoch nicht gefährlicher als der einer gewöhnlichen Wespe.

Sichtungen sind umgehend mit einem Foto oder Video des Tieres auf www.asiatischehornisse.ch zu melden. Bei Fragen wenden Sie sich an die Hotline des Bienengesundheitsdienstes: 0800 274 274

Adresse

Dorfstrasse 19
Niederbipp
4704

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 14:00

Telefon

+41326336060

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Einwohnergemeinde Niederbipp erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Organisation Kontaktieren

Nachricht an Einwohnergemeinde Niederbipp senden:

Teilen