11/09/2026
Im Grossen Rat des Kantons Bern wurde folgender Vorstoss eingereicht:
Zugang zu Notschlafstellen nicht einschränken
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
Die Übernachtung in einer Notschlafstelle soll im Kanton Bern für alle Menschen in individuellen Notlagen in gleichem Masse zugänglich sein. Die Lastenausgleichsermächtigungen sind ohne
einschränkende Bedingungen hinsichtlich Aufenthaltsstatus oder anderen Kriterien auszugestalten.
Begründung:
Artikel 12 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) garantiert das Recht auf Hilfe in Notlagen, das sicherstellt, dass Personen in Not die für ein menschenwürdiges Dasein notwendigen Mittel erhalten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, eine Notunterkunft aufzusuchen.
Die neu in die Ermächtigungsverfügungen des Kantons Bern eingefügte Klausel, wonach der Zugang zu Notschlafstellen für Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung eingeschränkt werden soll,
steht diesem Recht entgegen und führt zu Problemen in der Umsetzung. Wer in einer Notschlafstelle um Einlass bittet, hat keinen anderen Ort zum Hingehen. Notschlafstellen müssen daher sehr niederschwellig zugänglich sein, aufwändige Eingangskontrollen sind kontraproduktiv und möglichst zu unterlassen. Restriktive Regeln führen dazu, dass abgewiesene Menschen auf der Strasse bleiben und im öffentlichen Raum übernachten.
Danke dafür! 💜