16/02/2025
🛴⚠ OGH-Urteil: Unfälle mit dem E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit sind nicht immer Arbeitsunfälle. Hier die Details:
An einem Freitagmorgen im Februar vergangenen Jahres fuhr ein Grazer mit seinem E-Scooter zu seinem Arbeitsplatz im Stadtgebiet. Ein Auto kam ihm entgegen, er bremste leicht ab, das Vorderrad rutschte weg, er stürzte und verletzte sich so schwer, dass er bleibende Schäden davontrug. Der Grazer beantragte in weiterer Folge eine Versehrtenrente bei der AUVA. Diese lehnte den Antrag jedoch ab, weil es aus ihrer Sicht kein Arbeitsunfall war. Der E-Scooter-Fahrer klagte. Der Fall ging bis zum OGH. Dieser entschied, dass die Ablehnung durch die AUVA rechtens war. Die Begründung: Ein E-Scooter ist kein allgemein übliches Verkehrsmittel, sondern ein Trendsportgerät, das kein sicheres Fahren gewährleistet, da z. B. die kleinen Reifen leichter wegrutschen. Die Unfallversicherung greift nicht, wenn der Unfall auf die Bauart des E-Scooters zurückzuführen ist. Ein Arbeitsunfall wäre es, wenn dieser aufgrund „allgemeiner Weggefahren“ passiert wäre.
❓ Ab wann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall? Unter einem Arbeitsunfall versteht man einen Unfall, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignet hat. Dazu zählt zum Beispiel auch der Weg von und zur Arbeit. Ist das der Fall, kommt die AUVA für die gesamte medizinische Versorgung und Rehabilitation auf.